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Reisegewerbe

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erteilung von Reisegewerbekarten z.B. für

  • Haustürgeschäfte
  • Floh- / Trödelmarktteilnehmer
  • Schausteller
  • Wanderlager

Ein Reisegewerbe übt aus, wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist als Erlaubnis eine Reisegewerbekarte erforderlich, die grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erteilt wird. Auf Ihren Wunsch hin oder aus öffentlichem Interesse kann die Reisegewerbekarte zeitlich befristet werden.


Die Reisegewerbekarte muss bei Ausübung des Gewerbes ständig mitgeführt werden. Jede Änderung ist anzeigepflichtig.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte muss persönlich beim Ordnungsamt gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbilder (im Passbildformat)
  • Anzahlung (3/4 der Verwaltungsgebühr)
  • Weitere Unterlagen werden Ihnen bei der Entgegennahme Ihres Antrages benannt.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte: die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 6 Wochen (Antrag nur persönlich)
  • Wanderlager müssen zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden (s. Formularassistent).

Kosten

50,00 EUR bis 500,00 EUR abhängig von der Gültigkeitsdauer und der ausgeübten Tätigkeit. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeanzeige
Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Fleschen
Teamleitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6261
Fax: 02161 25-6271

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Issel (Buchstabe L - Q)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6274
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6275
Fax: 02161 25-6271

Reisegewerbe

Erteilung von Reisegewerbekarten z.B. für

  • Haustürgeschäfte
  • Floh- / Trödelmarktteilnehmer
  • Schausteller
  • Wanderlager

Ein Reisegewerbe übt aus, wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist als Erlaubnis eine Reisegewerbekarte erforderlich, die grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erteilt wird. Auf Ihren Wunsch hin oder aus öffentlichem Interesse kann die Reisegewerbekarte zeitlich befristet werden.


Die Reisegewerbekarte muss bei Ausübung des Gewerbes ständig mitgeführt werden. Jede Änderung ist anzeigepflichtig.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbilder (im Passbildformat)
  • Anzahlung (3/4 der Verwaltungsgebühr)
  • Weitere Unterlagen werden Ihnen bei der Entgegennahme Ihres Antrages benannt.

Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung

50,00 EUR bis 500,00 EUR abhängig von der Gültigkeitsdauer und der ausgeübten Tätigkeit. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.

https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5dea14a7c2dc0e13afb82310
Gewerbemeldestelle
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
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Telefon
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