Dienstleistungsübersicht

 

Kinderreisepass

Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für Auslandsreisen müssen auch Kinder einen gültigen Pass mitführen.

Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann.

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr. Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Antrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird.

Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.

Ab 12 Jahren ist die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • bei Kindern ab 10 Jahren ist die Vorsprache des Kindes wegen der persönlichen Unterschrift notwendig

Erforderliche Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads. 
  • Des Weiteren ist die Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes notwendig.
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.
  • Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter, d. h. von Vater und Mutter oder vom Vormund unterschrieben werden. Die Ausweise oder Reisepässe beider Elternteile sind vorzulegen.
  • Sollte ein Elternteil verstorben sein, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
  • Bei Getrenntlebenden ist die Unterschrift eines Elternteils nur dann ausreichend, wenn ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss vorgelegt wird.
  • Bei nicht ehelichen Kindern ist eine Negativbescheinigung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie über das Sorgerecht vorzulegen.

Allgemeine Informationen

Kinderreisepass als Reisedokument

Einige Länder erkennen Kinderreisepässe nicht an. In diesen Fällen können auch Reisepässe ausgestellt werden. Insbesondere bei Reisen in die USA werden besondere Anforderungen u.a. an das Lichtbild gestellt. Die nötigen Informationen erhalten Sie ebenfalls von uns oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Kinderreisepässe erhalten Sie auf Antrag in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice sofort im Rahmen der Vorsprache.

Kosten

  • Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
  • Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 Euro

Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-Cash) begleichen.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Verwandte Dienstleistungen

Personalausweis
Reisepass

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rathaus Rheydt
Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-8169

Meldestelle Rheindahlen
Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Kinderreisepass

Für Auslandsreisen müssen auch Kinder einen gültigen Pass mitführen.

Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann.

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr. Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Antrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird.

Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.

Ab 12 Jahren ist die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads. 
  • Des Weiteren ist die Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes notwendig.
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.
  • Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter, d. h. von Vater und Mutter oder vom Vormund unterschrieben werden. Die Ausweise oder Reisepässe beider Elternteile sind vorzulegen.
  • Sollte ein Elternteil verstorben sein, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
  • Bei Getrenntlebenden ist die Unterschrift eines Elternteils nur dann ausreichend, wenn ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss vorgelegt wird.
  • Bei nicht ehelichen Kindern ist eine Negativbescheinigung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie über das Sorgerecht vorzulegen.
  • Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
  • Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 Euro

Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-Cash) begleichen.

KRPA, Identitätsnachweis, Kinderausweis, Kinderpass, Reisen mit Kind, Ausweis verlängern
https://www.moenchengladbach.de/index.php?id=4003403
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-56789
Fax
02161 25-53195