Kinderreisepass
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Für Auslandsreisen müssen auch Kinder einen gültigen Pass mitführen.
Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann.
Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr. Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Antrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird.
Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
Ab 12 Jahren ist die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
- bei Kindern ab 10 Jahren ist die Vorsprache des Kindes wegen der persönlichen Unterschrift notwendig
Erforderliche Unterlagen
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads.
- Des Weiteren ist die Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes notwendig.
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.
- Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter, d. h. von Vater und Mutter oder vom Vormund unterschrieben werden. Die Ausweise oder Reisepässe beider Elternteile sind vorzulegen.
- Sollte ein Elternteil verstorben sein, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
- Bei Getrenntlebenden ist die Unterschrift eines Elternteils nur dann ausreichend, wenn ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss vorgelegt wird.
- Bei nicht ehelichen Kindern ist eine Negativbescheinigung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie über das Sorgerecht vorzulegen.
Allgemeine Informationen
Kinderreisepass als Reisedokument
Einige Länder erkennen Kinderreisepässe nicht an. In diesen Fällen können auch Reisepässe ausgestellt werden. Insbesondere bei Reisen in die USA werden besondere Anforderungen u.a. an das Lichtbild gestellt. Die nötigen Informationen erhalten Sie ebenfalls von uns oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Kinderreisepässe erhalten Sie auf Antrag in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice sofort im Rahmen der Vorsprache.
Kosten
- Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
- Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 Euro
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-Cash) begleichen.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999