Dienstleistungsübersicht

Jugendförderung: Schulung Ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

Maßnahmen zur Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen vermitteln grundlegende pädagogische/methodische Kenntnisse und stärken damit die Qualität der ehrenamtlichen Akteure in der Jugendarbeit (z. B. Leiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen).

Einen Schwerpunkt bilden Schulungen zum Erwerb oder zur Auffrischung einer JULEICA-Card (bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen).

Gefördert werden u. a.: Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit/Erste Hilfe, Gewaltprävention, Technik (z. B. Aufbau von Zeltlagern) sowie Teambuilding o. ä.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • In der Regel werden TN (Alter: ab 13 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
  • Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
  • Mindestens 3 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN zu gewährleisten.
  • Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
  • Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
  • Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.
  • Pro Person und Jahr können maximal 25 Schulungstage gefördert werden.


Höhe des Zuschusses

Die Schulungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:

  • mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 6,00 €
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 12,00 €*
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit mit Übernachtung mit bis zu 24,00 €*

Maßnahmen mit mindestens 12 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 1 Übernachtung werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.

*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Schulungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen „verrechnet“ werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden – entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.


Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Ehrenamtliche Akteure in der Jugendarbeit ab 13 Jahren.


Voraussetzungen


Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Schulung Ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

Förderbedingungen

  • In der Regel werden TN (Alter: ab 13 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
  • Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
  • Mindestens 3 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN zu gewährleisten.
  • Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
  • Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
  • Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.
  • Pro Person und Jahr können maximal 25 Schulungstage gefördert werden.


Höhe des Zuschusses

Die Schulungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:

  • mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 6,00 €
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 12,00 €*
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit mit Übernachtung mit bis zu 24,00 €*

Maßnahmen mit mindestens 12 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 1 Übernachtung werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.

*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Schulungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen „verrechnet“ werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden – entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.


Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

  • Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/65a8f3b0ad029425fdaa80b2
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach