Jugendförderung: Internationale Jugendbegegnungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderbedingungen
- In der Regel werden TN (Alter: 12 bis 17 Jahren) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
- Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden); es gelten dieselben Förderpauschalen wie bei TN.
- Bezuschusst werden Maßnahmen mit einer Dauer von mindestens 2 und höchstens 15 Übernachtungen.
- Beim Betreuungsschlüssel muss ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 6 TN eingehalten werden.
- Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
- Die Maßnahmen sind umfassend vor- und nachzubereiten.
- Der Besuch einer ausländischen Gruppe sollte auf dem Stadtgebiet von Mönchengladbach erfolgen; Ausnahmen bedürfen einer Begründung.
- Drittmittel wie Bundes-, Landes- oder EU-Mittel müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Die erfolgte Beantragung muss vor Bescheidung der kommunalen Förderung belegt werden.
Höhe des Zuschusses
Internationale Begegnungsmaßnahmen werden mit folgenden Förderpauschalen je Tag und TN bezuschusst:
- Besuche im Ausland bis zu 12,00 € (für TN aus Mönchengladbach)
- Begegnungen in Mönchengladbach bis zu 6,00 € (für TN aus Mönchengladbach und für ausländische TN)
Bei Begegnungen mit neuen Organisationen (bei bekannten Organisationen nur bei begründeter Notwendigkeit) wird pro Maßnahme eine Vorbereitungsfahrt für maximal 2 Leitungspersonen und maximal 3 Übernachtungen mit einer Pauschale von bis zu 50,00 € je Tag und Leitungsperson bezuschusst.
Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefüllter Projektantrag (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme sowie Angaben zur Partnerorganisation)
Bei Besuchen im Ausland ist dem Antrag zusätzlich eine schriftliche Einladung seitens der Partnerorganisation beizufügen.
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Allgemeine Informationen
Zielgruppen
Junge Menschen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren.
(Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Ausbildung / Studium befinden, Freiwilligendienste leisten, schwerbehindert sind oder staatliche Transferleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946