Dienstleistungsübersicht

Jugendförderung: Projekte, Jugendkultur, Events

Mit dieser Position werden insbesondere offene Veranstaltungen gefördert, die in der inhaltlichen Ausprägung sehr vielfältig sein können. Damit soll das gängige Angebotsspektrum der Jugendarbeit erweitert werden und Raum für neue Formate entstehen. Die Maßnahmen müssen einen partizipativen Ansatz verfolgen, d.h. dass Kinder/Jugendliche in die Planung und Umsetzung eingebunden werden. Gefördert werden u. a.: Kinder- und Jugendkulturveranstaltungen (Musik, Theater, Tanz, Ausstellung etc.); Festivals; Stadtteilprojekte; digitale Projekte; Workshops.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • Zuschussfähig sind alle im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten, z. B. für Material, Honorare, Technik, Werbung
  • Bei Projekten von Gruppen und Initiativen ohne Anbindung an einen Träger der freien Jugendhilfe muss eine verantwortliche, volljährige Person benannt werden.

Höhe des Zuschusses

Der mögliche Zuschuss pro Maßnahme beträgt maximal:

2.400,00 € - bei Anträgen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (der Mindestförderbetrag beträgt 500,00 €)

600,00 € - bei Anträgen von Jugendgruppen und Initiativen ohne Anbindung an einen Träger (der Mindestförderbetrag beträgt 100,00 €)

Förderfähig sind bis zu 100 % der Gesamtkosten einer Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

    Inklusive: Kurzbeschreibung der Maßnahme; Kurze Erläuterung zur Einbindung der Zielgruppe (Partizipation); Kostenplan (Übersicht über zu erwartende Ausgaben und Einnahmen)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Mönchengladbach im Alter zwischen 6 und 27 Jahren.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Jugendförderung: Projekte, Jugendkultur, Events

Förderbedingungen

  • Zuschussfähig sind alle im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten, z. B. für Material, Honorare, Technik, Werbung
  • Bei Projekten von Gruppen und Initiativen ohne Anbindung an einen Träger der freien Jugendhilfe muss eine verantwortliche, volljährige Person benannt werden.

Höhe des Zuschusses

Der mögliche Zuschuss pro Maßnahme beträgt maximal:

2.400,00 € - bei Anträgen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (der Mindestförderbetrag beträgt 500,00 €)

600,00 € - bei Anträgen von Jugendgruppen und Initiativen ohne Anbindung an einen Träger (der Mindestförderbetrag beträgt 100,00 €)

Förderfähig sind bis zu 100 % der Gesamtkosten einer Maßnahme.

  • Ausgefülltes Antragsformular

    Inklusive: Kurzbeschreibung der Maßnahme; Kurze Erläuterung zur Einbindung der Zielgruppe (Partizipation); Kostenplan (Übersicht über zu erwartende Ausgaben und Einnahmen)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/65e72c4b140b5b28749ed70d
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach