Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit auswärtigem, deutschen Kennzeichen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Es ist möglich, bundesweit bei einem Umzug oder Halterwechsel das bisherige Kennzeichen mitzunehmen. Dabei entscheidet der Halter selbst, ob er das bisherige Kennzeichen behalten oder ein Kennzeichen seines neuen Zulassungsbezirkes haben möchte.
Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig. Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder (optional)
- EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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