Verlusterklärung des Kennzeichens / Umkennzeichnung (auch H-Kennzeichen)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Eine Umkennzeichnung können Sie jederzeit unter Vorlage der alten Kennzeichen beantragen.
Dies gilt ebenfalls für die Umkennzeichnung auf ein H-Kennzeichen.
Bei Verlust oder Diebstahl ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Eine entsprechende Verlusterklärung können Sie hier downloaden.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden) - gilt auch für die Umkennzeichnung auf H-Kennzeichen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen: Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist eine Verlusterklärung zum Termin mitzubringen: Vordruck zur Verlusterklärung von Kennzeichen öffnen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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