Dienstleistungsübersicht

Fahrlehrerausbildung - Fahrlehrererlaubnis

Wenn Sie Fahrlehrer werden möchten, benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis.

 

Diese können Sie ganz einfach online beantragen unter:  Zum Online-Service (roter Button unten).

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Fahlehrerlaubnis wird auf Antrag bei der im Wohnort zuständigen Behörde beantragt. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Wenn die Klasse der Fahrlehrererlaubnis erweitert werden soll, muss hierfür ein eigener Antrag gestellt werden. Zudem ist auf Antrag auch die Umschreibung einer Dienstfahrlehrererlaubnis (Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr) in eine zivile Fahrlehrererlaubnis möglich.


 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Fachlich und pädagogisch geeignet
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
  • Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (roter Button unten)
  • Eine Kopie des Amtlichen Personalausweises
  • Lebenslauf
  • Ein Zeugnis oder ein Eignungsgutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
  • Eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind (ggf. ist ein Augenarzt einzubeziehen).
  • Den Führerschein oder eine Ablichtung des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins, welche amtlich beglaubigt sein muss, sofern der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung beizufügen
  • Einen Nachweis über den Besitz der Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau mindestens der Kompetenzstufe C1 GER oder alternativ ein Schulabschlusszeugnis in dem das Unterrichtsfach Deutsch benotet wurde (ggf. entbehrlich)
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des BZRG der Belegart OE. Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich und darf nicht älter als drei Monate sein. Bei Einverständniserklärung wird dieses von der hier zuständigen Behörde angefordert.

Allgemeine Informationen

Die Dauer der Fahrlehrerausbildung beträgt:

1. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse BE mindestens zwölf Monate,

2. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse A zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens einen Monat,

3. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE oder DE zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens zwei Monate.

(Besitzt der/die Bewerber*in für die Klasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE, so verkürzt sich die Ausbildungsdauer um einen Monat. Das gilt auch bei Vorbesitz der Klasse DE für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnisklasse CE.

Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt in geschlossenen Kursen und darf, abgesehen von einer auf die Dauer der Ausbildung nicht anrechenbaren unterrichtsfreien Zeit von bis zu einem Monat, nicht unterbrochen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen sollte.

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Gebühren sind individuell verschieden und können im Einzelfall variieren.

In der Regel fallen Gebühren i.H.v.:

  • 40,90 € für den Anwärterschein
  • 40,90 € für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung) inkl. Ausfertigung des Fahrlehrerscheines
  • 1,00 € für die Übermittlung ans KBA
  • 13,00 € für die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses an. Sollten Aufklärungsmaßnahmen erforderlich werden können weitere Gebühren anfallen.

Es können Gebühren bei Ablehnung des Antrags anfallen.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

Hinweis: Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfgebühr zuzüglich eventueller Prüfer*innen-Reisekosten kann hier nicht verbindlich angegeben werden.

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 1 ff. Fahrlehrergesetz

Verwandte Dienstleistungen

Fahrschulerlaubnis

Zuständige Abteilung

Ordnungsamt Maßnahmenbereich
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Nilges-Holz
E-Mail: fahrschulen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6262
Fax: 02161 25-6271

Herr Jöbges
E-Mail: fahrschulen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6188
Fax: 02161 25-6271

Fahrlehrerausbildung - Fahrlehrererlaubnis

Die Fahlehrerlaubnis wird auf Antrag bei der im Wohnort zuständigen Behörde beantragt. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Wenn die Klasse der Fahrlehrererlaubnis erweitert werden soll, muss hierfür ein eigener Antrag gestellt werden. Zudem ist auf Antrag auch die Umschreibung einer Dienstfahrlehrererlaubnis (Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr) in eine zivile Fahrlehrererlaubnis möglich.


 

  • Antragsformular (roter Button unten)
  • Eine Kopie des Amtlichen Personalausweises
  • Lebenslauf
  • Ein Zeugnis oder ein Eignungsgutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
  • Eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind (ggf. ist ein Augenarzt einzubeziehen).
  • Den Führerschein oder eine Ablichtung des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins, welche amtlich beglaubigt sein muss, sofern der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung beizufügen
  • Einen Nachweis über den Besitz der Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau mindestens der Kompetenzstufe C1 GER oder alternativ ein Schulabschlusszeugnis in dem das Unterrichtsfach Deutsch benotet wurde (ggf. entbehrlich)
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des BZRG der Belegart OE. Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich und darf nicht älter als drei Monate sein. Bei Einverständniserklärung wird dieses von der hier zuständigen Behörde angefordert.

Die Gebühren sind individuell verschieden und können im Einzelfall variieren.

In der Regel fallen Gebühren i.H.v.:

  • 40,90 € für den Anwärterschein
  • 40,90 € für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung) inkl. Ausfertigung des Fahrlehrerscheines
  • 1,00 € für die Übermittlung ans KBA
  • 13,00 € für die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses an. Sollten Aufklärungsmaßnahmen erforderlich werden können weitere Gebühren anfallen.

Es können Gebühren bei Ablehnung des Antrags anfallen.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

Hinweis: Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfgebühr zuzüglich eventueller Prüfer*innen-Reisekosten kann hier nicht verbindlich angegeben werden.

 

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https://service.wirtschaft.nrw/antrag/fahrschulen-fahrlehrer-leistungsauswahl/
Ordnungsamt Maßnahmenbereich
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach