Dienstleistungsübersicht

Einbürgerung

Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Darüber hinaus kann als Ehegatte oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigkeiten unter anderen Voraussetzungen ein Einbürgerungsanspruch bestehen.

 

Bitte beachten Sie:

Hinsichtlich der avisierten Gesetzesänderung wird darauf hingewiesen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Die Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung sollen verkürzt werden und die bisherige Staatsangehörigkeit soll generell beibehalten werden können. 

Es ist noch nicht bekannt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten werden. 

Bitte sehen Sie daher von Anfragen, die die geplante Gesetzesänderung betreffen, ab. Die Einbürgerungen und die Einbürgerungsberatung werden derzeit weiterhin nach der aktuell geltenden Rechtslage vorgenommen. 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Darüber hinaus kann als Ehegatte oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigkeiten unter anderen Voraussetzungen ein Einbürgerungsanspruch bestehen. Für einige andere Personengruppen gibt es Sonderregelungen bei der Einbürgerung. Die Entscheidung über diese Anträge liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde.

Formulare:

Voraussetzungen

  • Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet,
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis,
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben,
  • Sie sind nicht vorbestraft,
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) und
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.

Hinweis: Haben Sie einen Ehegatten oder Lebenspartner, der noch nicht so lange im Bundesgebiet lebt und/oder haben Sie minderjährige Kinder, wenden Sie sich bitte bezüglich einer möglichen Miteinbürgerung an die zuständigen Mitarbeitenden.

Darüber hinaus können in jedem Einzelfall andere Voraussetzungen gelten, die nur in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden können.

Erforderliche Unterlagen

In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Bringen Sie zu dem Beratungsgespräch bitte unbedingt Ihren gültigen Reisepass mit. Sie erhalten eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Beratungen werden – jeweils mittwochs in der Zeit von 08:00 – 12.30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung im Rahmen freier Sprechzeiten angeboten.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.

Kosten

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Staatsangehörigkeitsgesetz

Zuständige Abteilung

Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einbuergerung@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-53399
Fax: 02161 25-53390
weitere Informationen...

 Kontakt

Mitarbeitende Einbürgerung
Tel.: 02161 25-0
Fax: 02161 25-53390

Einbürgerung

Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Darüber hinaus kann als Ehegatte oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigkeiten unter anderen Voraussetzungen ein Einbürgerungsanspruch bestehen. Für einige andere Personengruppen gibt es Sonderregelungen bei der Einbürgerung. Die Entscheidung über diese Anträge liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde.

Formulare:

In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Bringen Sie zu dem Beratungsgespräch bitte unbedingt Ihren gültigen Reisepass mit. Sie erhalten eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Beratungen werden – jeweils mittwochs in der Zeit von 08:00 – 12.30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung im Rahmen freier Sprechzeiten angeboten.

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, Genehmigung, Ausländerangelegenheiten
https://termine.moenchengladbach.de/select2?md=14
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Telefon
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