Dienstleistungsübersicht

Private Auslandsreisen mit Tieren

Sie möchten mit Ihrem Tier ins Ausland verreisen?

Keine Sorge, wir informieren Sie zu den umfangreichen rechtlichen Grundlagen.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Weitere Informationen (Link)

Erforderliche Unterlagen

Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

  • Innerhalb der EU benötigen Sie für die Reise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen z.B. nur einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Dieser ist bei jedem Grenzübertritt mitzuführen. Eine separate Gesundheitsbescheinigung ist nicht notwendig. Für andere Tierarten (z.B. Pferde, Vögel, etc.) ist hingegen auch bei Reisen innerhalb der EU eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
  • Im Reiseverkehr außerhalb der EU sowie zur Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist darüber hinaus eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig.

Da die Einreisevoraussetzungen für Tiere je nach Land unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig abzuklären. Eine Gesundheitsbescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn alle Bedingungen des Ziellandes erfüllt sind.

Wichtig: Über die Einreisevoraussetzungen Ihres Ziellandes müssen Sie sich eigenverantwortlich informieren. Aufgrund der vielfältigen Regelungen der verschiedenen Reiseländer ist anzuraten, sich frühzeitig über notwendige Impfungen oder Behandlungen zu erkundigen. Gegebenenfalls können Ihnen die jeweiligen Konsulate entsprechende Informationen oder Musterbescheinigungen zukommen lassen.

Sollte Ihr Zielland über keine eigenen Musterbescheinigungen verfügen, kann der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit eine mehrsprachige Gesundheitsbescheinigung für Ihr Tier ausstellen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für die Wiedereinreise nach Deutschland nachweislich ein gültiger Tollwutschutz Ihres Tieres sowie eine fälschungssichere Kennzeichnung erforderlich ist. Je nach Reiseland (bsplw. Türkei, Serbien, ...) ist für die Wiedereinreise zudem eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper notwendig. Nähere Informationen bietet Ihnen u.a. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Sollten Sie eine Reise planen, für die Sie eine amtliche Gesundheitsbescheinigung benötigen, füllen die bitte frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplanter Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie in Ausnahmefällen diese Frist nicht einhalten können, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit.

Kosten

Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig, wie zum Beispiel:

  • Gesundheitsbescheinigung für Heimtiere (u.a. Hund/Katze) - 35,00 € für bis zu zwei Tiere
  • Gesundheitsbescheinigungen für Pferde (innergemeinschaftliches Verbringen) - ab 50,00 € zzgl. Anfahrtskosten

Die genannten Gebühren gelten unter Vorbehalt und sind im Einzelfall, bsplw. für andere als die o.g. Tierarten, zu erfragen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Als Rechtsgrundlage für das Verbringen oder für Reisen mit Tieren kommt zunächst die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in Betracht. Ebenso von Relevanz sind die Verordnungen (EU) 2016/429, (EU) 576/2013 und (EU) 577/2013.

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland

Zuständige Abteilung

Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Lingen
Tel.: 02161 25-2845

Frau Henders
Tel.: 02161 25-2839

Frau Senden
Tel.: 02161 25-2850

Herr Haberkorn
Tel.: 02161 25-2857

Private Auslandsreisen mit Tieren

Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

  • Innerhalb der EU benötigen Sie für die Reise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen z.B. nur einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Dieser ist bei jedem Grenzübertritt mitzuführen. Eine separate Gesundheitsbescheinigung ist nicht notwendig. Für andere Tierarten (z.B. Pferde, Vögel, etc.) ist hingegen auch bei Reisen innerhalb der EU eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
  • Im Reiseverkehr außerhalb der EU sowie zur Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist darüber hinaus eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig.

Da die Einreisevoraussetzungen für Tiere je nach Land unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig abzuklären. Eine Gesundheitsbescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn alle Bedingungen des Ziellandes erfüllt sind.

Wichtig: Über die Einreisevoraussetzungen Ihres Ziellandes müssen Sie sich eigenverantwortlich informieren. Aufgrund der vielfältigen Regelungen der verschiedenen Reiseländer ist anzuraten, sich frühzeitig über notwendige Impfungen oder Behandlungen zu erkundigen. Gegebenenfalls können Ihnen die jeweiligen Konsulate entsprechende Informationen oder Musterbescheinigungen zukommen lassen.

Sollte Ihr Zielland über keine eigenen Musterbescheinigungen verfügen, kann der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit eine mehrsprachige Gesundheitsbescheinigung für Ihr Tier ausstellen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für die Wiedereinreise nach Deutschland nachweislich ein gültiger Tollwutschutz Ihres Tieres sowie eine fälschungssichere Kennzeichnung erforderlich ist. Je nach Reiseland (bsplw. Türkei, Serbien, ...) ist für die Wiedereinreise zudem eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper notwendig. Nähere Informationen bietet Ihnen u.a. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig, wie zum Beispiel:

  • Gesundheitsbescheinigung für Heimtiere (u.a. Hund/Katze) - 35,00 € für bis zu zwei Tiere
  • Gesundheitsbescheinigungen für Pferde (innergemeinschaftliches Verbringen) - ab 50,00 € zzgl. Anfahrtskosten

Die genannten Gebühren gelten unter Vorbehalt und sind im Einzelfall, bsplw. für andere als die o.g. Tierarten, zu erfragen.

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Tiergesundheit
Anschrift
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41068 Mönchengladbach
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