Dienstleistungsübersicht

Grenzgängerkarte

Die Grenzgängerkarte ermöglicht es Mitgliedern aus Drittstaaten einer qualifizierten Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen zu können.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Mit der Grenzgängerkarte kann man eine selbständige Tätigkeit, einer Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, wenn:

  • Sie Bürger/in eines nicht EU-Landes (Drittstaat) sind.
  • Sie in einem an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) wohnen.
  • Sie regelmäßig an den Wohnort zurückkehren.

 

Möchten Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen (unselbständige Erwerbstätigkeit)?

Dann müssen Sie in der Regel über die Ausländerbehörde ein Arbeitserlaubnisverfahren bei der "Bundesagentur für Arbeit" einleiten lassen.

 

Möchten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?

Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit kann die Grenzgängerkarte (unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des §21 Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt werden.

 

Möchten Sie Studieren?

Sie benötigen einen Nachweis über die Einschreibung bei einer Universität / Hochschule (Immatrikulation).

 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dem/der Antragsteller/in gebührenpflichtig eine zeitlich befristete Grenzgängerkarte ausgestellt.

Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.

Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Voraussetzungen

  • rechtmäßiger Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Französische Republik, Großherzogtum Luxemburg, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Tschechische Republik oder Schweizerische Eidgenossenschaft)
  • Besitz eines gültigen Reisepasses

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Daten richten sich nach der Art des beabsichtigten Aufenthaltsgrundes, d.h. selbstständige/ unselbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Studium.

Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

Notwendige Unterlagen Beschäftigung:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
  • Stellenbeschreibung der BA

 

Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Businessplan, Finanzierung u.s.w.
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister

 

Notwendige Unterlagen Studium:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Studienbescheinigung
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, evtl. Verpflichtungserklärung)

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. sofortige Ausstellung.

Kosten

  • Ersterteilung: 61 €
  • Verlängerung: 35 €

Minderjährige:

  • Ersterteilung: 30,50 €
  • Verlängerung: 17,50 €

Schweizer Staatsangehörige:

  • Ersterteilung: 8 €
  • Verlängerung: 8 €

Formulare, Dokumente

Die Antragstellung erfolgt bei der Ausländerbehörde, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist und zwar mit dem Online-Antrag inkl. Einreichung der für die beabsichtigte Tätigkeit notwendigen Unterlagen.

Für die Beantragung ist die Stellenbeschreibung (vom Arbeitgeber / Arbeitgeberin auszufüllen) zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit notwendig:

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • AufenthV
  • AufenthG
  • FreizügG/EU
  • BeschV
  • AZRG
  • AEntG
  • AZRG-DV
  • GewO
  • Schengener Grenzkodex
  • Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Zuständige Abteilung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Grenzgängerkarte

Mit der Grenzgängerkarte kann man eine selbständige Tätigkeit, einer Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, wenn:

  • Sie Bürger/in eines nicht EU-Landes (Drittstaat) sind.
  • Sie in einem an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) wohnen.
  • Sie regelmäßig an den Wohnort zurückkehren.

 

Möchten Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen (unselbständige Erwerbstätigkeit)?

Dann müssen Sie in der Regel über die Ausländerbehörde ein Arbeitserlaubnisverfahren bei der "Bundesagentur für Arbeit" einleiten lassen.

 

Möchten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?

Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit kann die Grenzgängerkarte (unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des §21 Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt werden.

 

Möchten Sie Studieren?

Sie benötigen einen Nachweis über die Einschreibung bei einer Universität / Hochschule (Immatrikulation).

 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dem/der Antragsteller/in gebührenpflichtig eine zeitlich befristete Grenzgängerkarte ausgestellt.

Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.

Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Die notwendigen Daten richten sich nach der Art des beabsichtigten Aufenthaltsgrundes, d.h. selbstständige/ unselbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Studium.

Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

Notwendige Unterlagen Beschäftigung:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
  • Stellenbeschreibung der BA

 

Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Businessplan, Finanzierung u.s.w.
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister

 

Notwendige Unterlagen Studium:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Studienbescheinigung
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, evtl. Verpflichtungserklärung)
  • Ersterteilung: 61 €
  • Verlängerung: 35 €

Minderjährige:

  • Ersterteilung: 30,50 €
  • Verlängerung: 17,50 €

Schweizer Staatsangehörige:

  • Ersterteilung: 8 €
  • Verlängerung: 8 €
Auslandsarbeit, Aufenthaltserlaubnis, Qualifizierte Beschäftigung, Residence permit
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60115f367d75422394514e7a
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach