Übernahme Heimkosten in Form von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Barbetrag und Bekleidungspauschale sowie Grundsicherung in Einrichtungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Heimplatz voll zu bezahlen, kann ergänzende Sozialhilfe beantragt werden.
Hilfe zur Pflege im Heim wird gewährt, soweit dem Heimbewohner*in und ggf. seinem Ehegatten*in die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Für die Bearbeitung der Sozialhilfeanträge von Personen, die vor der Heimaufnahme in der Stadt Mönchengladbach gewohnt haben, ist der Fachbereich Altenhilfe zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Behindertenausweis
- Betreuungsurkunde, falls eine Betreuung eingerichtet ist
- Kontoauszüge mindestens der letzten sechs Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (Kündigungsschreiben und Kündigungsbestätigung)
- Nachweis über Versicherungen
- Nachweis, falls Angehörige im Krieg gefallen oder vermisst sind
- Personalausweis
- Pflegeeinstufung
- Rentenbescheide
- Stammbuch
- Vermögensnachweise
( Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen) - Versicherung
- Grabpflegeverträge / Bestattungsvorsorgeverträge
- Vorsorgevollmacht
- Wohneigentum (Abgabe Versicherung, Grundbesitzabgaben, Finanzierung)
- Wohngeldbescheid / Grundsicherungsbescheid
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
E-Mail: wirtschaftliche-altenhilfe@mönchengladbach.de
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