Dienstleistungsübersicht

Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Adressenänderung ist der Fahrzeugschein zur Änderung vorzulegen. In Verbindung mit einer Wohnungs-Ummeldung innerhalb der Stadt Mönchengladbach (in den Bezirksverwaltungsstellen) können Sie gleichzeitig die Adressänderung in Ihrem Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vornehmen lassen.

Adressänderungen bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach können Sie auch am Sonderschalter eintragen lassen.

 

Bei einer Namensänderung ist neben der Neuausstellung eines Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II zu ändern. Namensänderungen können daher nur in der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden.

Ist Ihr Fahrzeugschein (auch bezeichnet als Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren gegangen, so können Sie diesen ebenfalls in der Zulassungsstelle neu beantragen. Eine entsprechende Verlusterklärung können Sie hier herunterladen. Diese Verlusterklärung ist vom Halter auszufüllen und zum vereinbarten Termin mitzubringen.


Sollte es sich bei Ihrem Kraftfahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist damit der Kfz-Brief/Zulassungbescheinigung Teil II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle sendet.

Erforderliche Unterlagen

bei Änderung:

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Personalsauweis oder Reisepass  (Bei minderjährigem Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten);
  • Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

bei Verlust des Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I:

  • Verlusterklärung des Halters, bzw. polizeiliche Anzeige des Diebstahls (Vordruck zur Verlusterklärung öffnen)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters (sowie ggfs. des Bevollmächtigten)
  • evtl. Vollmacht und gültiger Ausweis des Vollmachtgebers
  • Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugbrief bei Verlust des Fahrzeugscheines

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Gebühren sind individuell sehr unterschiedlich und sollten im Einzelfall erfragt werden.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung)

Bei einer Adressenänderung ist der Fahrzeugschein zur Änderung vorzulegen. In Verbindung mit einer Wohnungs-Ummeldung innerhalb der Stadt Mönchengladbach (in den Bezirksverwaltungsstellen) können Sie gleichzeitig die Adressänderung in Ihrem Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vornehmen lassen.

Adressänderungen bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach können Sie auch am Sonderschalter eintragen lassen.

 

Bei einer Namensänderung ist neben der Neuausstellung eines Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II zu ändern. Namensänderungen können daher nur in der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden.

Ist Ihr Fahrzeugschein (auch bezeichnet als Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren gegangen, so können Sie diesen ebenfalls in der Zulassungsstelle neu beantragen. Eine entsprechende Verlusterklärung können Sie hier herunterladen. Diese Verlusterklärung ist vom Halter auszufüllen und zum vereinbarten Termin mitzubringen.


Sollte es sich bei Ihrem Kraftfahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist damit der Kfz-Brief/Zulassungbescheinigung Teil II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle sendet.

bei Änderung:

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Personalsauweis oder Reisepass  (Bei minderjährigem Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten);
  • Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

bei Verlust des Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I:

  • Verlusterklärung des Halters, bzw. polizeiliche Anzeige des Diebstahls (Vordruck zur Verlusterklärung öffnen)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters (sowie ggfs. des Bevollmächtigten)
  • evtl. Vollmacht und gültiger Ausweis des Vollmachtgebers
  • Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugbrief bei Verlust des Fahrzeugscheines

Die Gebühren sind individuell sehr unterschiedlich und sollten im Einzelfall erfragt werden.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Fahrzeugschein verloren, Fahrzeugschein gestohlen, Zulassungsbescheinigung verloren, Zulassungsbescheinigung gestohlen
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Telefon
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