Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderung der Jugendverbände u.a. Träger der freien Jugendhilfe
Hier können Sie online einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung einer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahme (Kinder- und Jugendfreizeiten) nach Punkt II.1 der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach stellen.
Genaue Informationen über Antragsverfahren erhalten Sie in den Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach (siehe unter Formulare/Dokumente) oder durch persönliche Beratung.
Füllen Sie dafür einfach, unkompliziert und online den Antrag (Zum Online-Service / unten über den roten Button) aus.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag.
Allgemeine Informationen
Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit
Junge Menschen haben ein „Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung des Ziels, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, hat die Kinder- und Jugendarbeit. Die Stadt Mönchengladbach unterstützt die Träger der freien Jugendhilfe mit ihren unterschiedlichen Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach (gültig seit 1.1.2019) sollen Orientierung und Hilfe für Kinder, Jugendliche, Eltern, Verbände und Träger der Jugendhilfe bieten. Durch die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen junge Menschen zur Mitbestimmung ihrer Interessen befähigt sowie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt werden.
Den Trägern der freien Jugendhilfe wird durch das verbindliche finanzielle Engagement der Stadt Planungssicherheit gegeben und der Kinder-und Jugendarbeit werden neue Perspektiven eröffnet. Die Förderung in den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen macht deutlich, welche finanziellen Anstrengungen die Stadt unternimmt (trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen), um ein vielfältiges Angebot für junge Menschen zu verwirklichen
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Förderanträge können von anerkannten Trägern der Jugendhilfe (KJHG §75), die in Mönchengladbach tätig sind, gestellt werden. Einzelheiten sind der Richtlinie für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach (siehe unter Formulare/Dokumente) und durch telefonische Nachfrage zu erhalten.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Richtlinie für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach (siehe unter Formulare/Dokumente)
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946