Handwerksrolle und -karten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Eintragung in die Handwerksrolle kann bei der Handwerkskammer Düsseldorf erfolgen oder ganz bequem online (roter Button) über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Für die Löschung der Eintragung aus der Handwerksrolle gibt es bei der Handwerkskammer Düsseldorf kein gesondertes Formular. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Kündigung schriftlich oder per Mail: info@hwk-duesseldorf.de vorzunehmen. Die Löschung der Eintragung kann ebenfalls hier online über das Wirtschats-Service-Portal.NRW erfolgen.
Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsfomular (der HWK)
- Ausweise (ggf. Aufenthaltstitel + Zusatzblatt) von Inhaber*in/Geschäftsführer*in und Betriebsleiter*in
- Arbeitsvertrag (in Vollzeit), Betriebsleiter-Erklärung, Meldung zur Sozialversicherung des Betriebsleiters, Qualifikations-Nachweis (ggf. beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer, inkl. Fächerbelegung)
- ggf. Gesellschaftervertrag und Handelsregistereintrag
- Gebühr (z.Z. ausschließlich mit EC-Karte möglich)
- ggf. vorhandene Handwerkskarte
- eine Vollmacht, wenn die/der Inhaber*in/Geschäftsführer*in nicht selber kommt
Einer Teilzeit-Beschäftigung des Betriebsleiters kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Dafür sind unbedingt schlüssige Erklärungen zum Betriebsleiter-Einsatz vorzulegen (ggf. von beiden Unternehmen).
Fristen, Dauer und Gebühren
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
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