Hundesteuer - gewerbliche oder berufliche Haltung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Steuergegenstand
Hunde, die ausschließlich gewerblich oder aus beruflichen Gründen gehalten werden, sind nicht steuerpflichtig, sehr wohl aber anzeigepflichtig. Der gewerbliche oder berufliche Einsatz ist im Einzelfall nachzuweisen.
Anzeigepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bei der Stadt schriftlich anzumelden. Auch das Ende der Hundehaltung ist der Stadt innerhalb von vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Halterwechsels ist der neue Hundehalter mit Namen und Anschrift anzugeben.
Erforderliche Unterlagen
Um das Formular online einreichen zu können benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- die AusweisAPP AusweisApp - Startseite (bund.de)
- ein Konto der BundID
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Sie können das Formular aber auch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per E-Mail oder Post an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben senden.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Beaufsichtigen Sie Ihren Hund!
Führen Sie Ihren Hund an der Leine! Auf Kinderspielplätzen und Spielwiesen hat auch ein angeleinter Hund nichts zu suchen!
Sorgen Sie dafür, dass er Geh- und Radwege, Vorgärten und Anlagen nicht verschmutzt! Sie sind verpflichtet, die durch Ihren Hund verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen! Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollten Sie immer Hundekotbeutel mit sich führen!
Nach der Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt Mönchengladbach können Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro festgesetzt werden, wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten.
An den im Stadtgebiet vorhandenen Belloo-Boxen können Sie kostenlos eine Hundekottüte entnehmen, um die Hinterlassenschaft Ihres Vierbeiners aufzunehmen und in den nächsten Papierkorb zu werfen. Sie sind für den Notfall gedacht, falls Sie mal keinen Hundekotbeutel zur Hand haben.
Die Belloo-Boxen werden vom Verein Clean-up-MG e.V, der sich für eine saubere Stadt einsetzt, betreut. Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.clean-up-mg.de.
Auf den als Hundeauslaufflächen ausgewiesenen Bereichen dürfen Hunde unangeleint laufen, soweit landesrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (Leinen- und Maulkorbzwang). Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ebenso bleibt die Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen unberührt. Die Auslaufflächen sind durch Schilder gekennzeichnet. Neben diesen Hundeauslaufflächen ist es erlaubt, Hunde auf Wirtschaftswegen unangeleint laufen zu lassen.
Formulare, Dokumente
Formulare zur Hundesteuer
Hundeanmeldung gewerblich (mit Unterschrift nur zum Ausdrucken)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach
- Landeshundegesetz (Regelungen für bestimmte Hunde, die einer besonderen
Rasse angehören oder die mindestens 40 cm groß oder 20 kg schwer sind)
jeweils in der gültigen Fassung
Zuständige Abteilung
Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: steuern@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-52209
weitere Informationen...
Kontakt
Mitarbeiter*innen der Aufwandsteuern Tel.: 02161 25-52239