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Hundesteuer - gewerbliche oder berufliche Haltung

Mit der Hundesteuer werden in erster Linie ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde innerhalb der Stadt Mönchengladbach zu begrenzen.

Sie ist kein Entgelt für die Beseitigung von Hundekot!

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Steuergegenstand
Hunde, die ausschließlich gewerblich oder aus beruflichen Gründen gehalten werden, sind nicht steuerpflichtig, sehr wohl aber anzeigepflichtig. Der gewerbliche oder berufliche Einsatz ist im Einzelfall nachzuweisen.

Anzeigepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bei der Stadt schriftlich anzumelden. Auch das Ende der Hundehaltung ist der Stadt innerhalb von vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Halterwechsels ist der neue Hundehalter mit Namen und Anschrift anzugeben.

Erforderliche Unterlagen

Um das Formular online einreichen zu können benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • die AusweisAPP AusweisApp - Startseite (bund.de)
  • ein Konto der BundID

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

Sie können das Formular aber auch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per E-Mail oder Post an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben senden.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Pflichten des Hundehalters
Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen umfriedeten Grundbesitzes dürfen Hunde nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundesteuermarke umherlaufen.
Beaufsichtigen Sie Ihren Hund!
Führen Sie Ihren Hund an der Leine! Auf Kinderspielplätzen und Spielwiesen hat auch ein angeleinter Hund nichts zu suchen!
Sorgen Sie dafür, dass er Geh- und Radwege, Vorgärten und Anlagen nicht verschmutzt! Sie sind verpflichtet, die durch Ihren Hund verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen! Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollten Sie immer Hundekotbeutel mit sich führen!
Nach der Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt Mönchengladbach können Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro festgesetzt werden, wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten.
An den im Stadtgebiet vorhandenen Belloo-Boxen können Sie kostenlos eine Hundekottüte entnehmen, um die Hinterlassenschaft Ihres Vierbeiners aufzunehmen und in den nächsten Papierkorb zu werfen. Sie sind für den Notfall gedacht, falls Sie mal keinen Hundekotbeutel zur Hand haben.
Die Belloo-Boxen werden vom Verein Clean-up-MG e.V, der sich für eine saubere Stadt einsetzt, betreut. Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.clean-up-mg.de.
Auf den als Hundeauslaufflächen ausgewiesenen Bereichen dürfen Hunde unangeleint laufen, soweit landesrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (Leinen- und Maulkorbzwang). Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ebenso bleibt die Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen unberührt. Die Auslaufflächen sind durch Schilder gekennzeichnet. Neben diesen Hundeauslaufflächen ist es erlaubt, Hunde auf Wirtschaftswegen unangeleint laufen zu lassen.

Hier finden Sie Hundeauslaufflächen

Formulare, Dokumente

Formulare zur Hundesteuer

Hundeanmeldung gewerblich (mit Unterschrift nur zum Ausdrucken)

Hundeanmeldung gewerblich (PDF)

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

- Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach

- Landeshundegesetz (Regelungen für bestimmte Hunde, die einer besonderen
  Rasse angehören oder die mindestens 40 cm groß oder 20 kg schwer sind)

jeweils in der gültigen Fassung

Zuständige Abteilung

Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: steuern@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-52209
weitere Informationen...

 Kontakt

Mitarbeiter*innen der Aufwandsteuern
Tel.: 02161 25-52239

Hundesteuer - gewerbliche oder berufliche Haltung

Steuergegenstand
Hunde, die ausschließlich gewerblich oder aus beruflichen Gründen gehalten werden, sind nicht steuerpflichtig, sehr wohl aber anzeigepflichtig. Der gewerbliche oder berufliche Einsatz ist im Einzelfall nachzuweisen.

Anzeigepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bei der Stadt schriftlich anzumelden. Auch das Ende der Hundehaltung ist der Stadt innerhalb von vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Halterwechsels ist der neue Hundehalter mit Namen und Anschrift anzugeben.

Um das Formular online einreichen zu können benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • die AusweisAPP AusweisApp - Startseite (bund.de)
  • ein Konto der BundID

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

Sie können das Formular aber auch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per E-Mail oder Post an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben senden.

Pflichten des Hundehalters
Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen umfriedeten Grundbesitzes dürfen Hunde nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundesteuermarke umherlaufen.
Beaufsichtigen Sie Ihren Hund!
Führen Sie Ihren Hund an der Leine! Auf Kinderspielplätzen und Spielwiesen hat auch ein angeleinter Hund nichts zu suchen!
Sorgen Sie dafür, dass er Geh- und Radwege, Vorgärten und Anlagen nicht verschmutzt! Sie sind verpflichtet, die durch Ihren Hund verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen! Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollten Sie immer Hundekotbeutel mit sich führen!
Nach der Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt Mönchengladbach können Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro festgesetzt werden, wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten.
An den im Stadtgebiet vorhandenen Belloo-Boxen können Sie kostenlos eine Hundekottüte entnehmen, um die Hinterlassenschaft Ihres Vierbeiners aufzunehmen und in den nächsten Papierkorb zu werfen. Sie sind für den Notfall gedacht, falls Sie mal keinen Hundekotbeutel zur Hand haben.
Die Belloo-Boxen werden vom Verein Clean-up-MG e.V, der sich für eine saubere Stadt einsetzt, betreut. Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.clean-up-mg.de.
Auf den als Hundeauslaufflächen ausgewiesenen Bereichen dürfen Hunde unangeleint laufen, soweit landesrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (Leinen- und Maulkorbzwang). Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ebenso bleibt die Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen unberührt. Die Auslaufflächen sind durch Schilder gekennzeichnet. Neben diesen Hundeauslaufflächen ist es erlaubt, Hunde auf Wirtschaftswegen unangeleint laufen zu lassen.

Hier finden Sie Hundeauslaufflächen

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Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)
Anschrift
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
Fax
02161 25-52209