Elterngeld
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr ab dem 01.01.2007 Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Sie können die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes selbst berechnen. Dazu hat die Bundesregierung einen Elterngeldrechner ins Internet gestellt.
Wie beantrage ich Elterngeld?
- Einen Antrag auf Elterngeld als PDF-Datei können Sie im Bereich „Formulare und Broschüren“ dieser Seite herunterladen
(falls beide Elternteile das Elterngeld in Anspruch nehmen möchten, ist pro Elternteil jeweils ein eigener Antrag einzureichen) - Ausdrucken und vollständig ausfüllen
- Nachweise beifügen (siehe auch „Check-Liste zum Elterngeld-Antrag“ im Bereich „Formulare und Broschüren“ dieser Seite)
-Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei- - Ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an folgende Adresse versenden
(ein Einwurf in den hauseigenen Briefkasten ist ebenfalls möglich):
Versorgungsamt der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Viersen
Elterngeld
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Ihr Recht: Elternzeit
Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und muss dort spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit angemeldet werden.
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter
Was Sie zur Elternzeit wissen müssen
Erforderliche Unterlagen
- Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei -
- Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original-Geburtsurkunde "Zur Beantragung von Elterngeld" Ihres Kindes ein.
- Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
- Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
- Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres „Aufenthaltstitels“ – das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Telefonische Sprechzeiten
montags, mittwochs 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
donnerstags 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Formulare, Dokumente
Formulare und Broschüren für Geburten bis 31. August 2021
Erläuterungen zum Antrag COVID19
Check-Liste zum Elterngeld-Antrag
Formulare und Broschüren für Geburten ab 01. September 2021
Antrag für Geburten ab 01. September 2021
Erklärung Selbständige für Geburten ab 01. September 2021
Erläuterung für Geburten ab 01. September 2021
Erklärung Alleinerziehende für Geburten ab 01. September 2021
Broschüre Elterngeld für Geburten ab 01. September 2021
Check-Liste zum Elterngeld-Antrag
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen (50.40 - Elterngeld)Fliethstraße 86 - 88
41050 Mönchengladbach
E-Mail: elterngeld@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-3629
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Willemsen (Buchstaben: A - C, N - Nei, O) Tel.: 02161 25-3887
Herr Schupp (Buchstaben: D - Hh, Ms - Mz, Nej -Nz) Tel.: 02161 25-3886
Frau Lenssen (Buchstaben: Hi - Me) Tel.: 02161 25-3888
Frau Schoppmann (Buchstaben: P - ST) Tel.: 02161 25-3894
Frau Janßen (Buchstaben Mf - Mr, Su -Wet) Tel.: 02161 25-3895
Herr Batt (Buchstaben: WEU - Z/ Widersprüche und Klagen) Tel.: 02161 25-3853