Antrag auf Übernahme von Schulbetreuungskosten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Jugendämter können die Verpflichtung, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen. Hierbei sollen die Jugendämter mit den Trägern der freien Jugendhilfe zusammenwirken. Die Schulen entscheiden selbst, wer ihr Partner für diesen Aufgabenbereich wird.
Die Finanzierung dieser Angebote erfolgt ausschließlich durch die Monatsbeiträge der Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder der Betreuung sowie durch Landesmittel.
Voraussetzungen
Sollten Sie einen Betreuungsvertrag mit einer Schulbetreuung abgeschlossen haben erfolgt die Beitragsübernahme aus Mitteln der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind alleinerziehend
- Betreuung des Kindes ist wegen Erwerbstätigkeit oder einem anderen wichtigen Grund erforderlich
- Sozialleistungsbezug (Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag)
- geringes Einkommen
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag oder Antrag auf Übernahme von Schulbetreuungskosten
- Vollständiger Betreuungsvertrag inklusive der Bankverbindung des Betreuungsanbieters
- Nachweis über die Erforderlichkeit der Betreuung (z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten)
- Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
- Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)
Allgemeine Informationen
Nach Prüfung des Antrages wird ein Bescheid erteilt. Im Falle der Übernahme der Schulbetreuungskosten erhält der Träger der Schulbetreuung eine Kostenzusicherung. Die Zahlungen erfolgten monatlich im Voraus direkt an den Träger der Schulbetreuung. Es werden die Kosten für den Zeitraum der tatsächlichen Teilnahme am Angebot übernommen. Weitere Kosten (z. B. wegen fehlender Abmeldung) sind vom Erziehungsberechtigten zu tragen.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel bis zum Ende des Schuljahres. Sollte die Schulbetreuung weiterhin erforderlich werden, ist ein neuer Antrag zu stellen.
Weiterführende Informationen
Allgemeine Hinweise zur Beantragung der genannten Leistung
Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag nebst Ihren Unterlagen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie -Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Ausbildungsförderung- einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Antrag Online stellen
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen auf Ihrem Endgerät bereits gespeichert sind.
- Unterlagen können als PDF Datei oder Bilddatei im Dateiformat JPG hochgeladen werden
- Antrag auf dem Postweg stellen
Sie können Antragsformulare (diese werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt) ausdrucken und auf dem Postweg verschicken. Fügen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 24 Sozialgesetzbuch VIII
- § 90 Sozialgesetzbuch VIII
- §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch XII
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
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