Bauvoranfrage
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 festgehalten.
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Flurkarte
- Deutsche Grundkarte
- Beschreibung des Vorhabens (evtl. Bauzeichnungen)
Die Unterlagen sind mehrfach einzureichen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Zuständige Abteilung
Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63)Markt 9
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Pühringer Tel.: 02161 25-8803
Frau Schlebach Tel.: 02161 25-8833
Frau Borowiak Tel.: 02161 25-8836
Herr Orlati Tel.: 02161 25-8847