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Bauvoranfrage

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann vor Einreichung eines Bauantrages eine Bauvoranfrage gestellt werden.
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Info: Die Architektenschaft bietet ehrenamtliche und unentgeltliche
Beratung für Bauinteressierte an.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 festgehalten. 
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Flurkarte
  • Deutsche Grundkarte
  • Beschreibung des Vorhabens (evtl. Bauzeichnungen)

Die Unterlagen sind mehrfach einzureichen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Zuständige Abteilung

Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63)
Markt 9
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Pühringer
Tel.: 02161 25-8803

Frau Schlebach
Tel.: 02161 25-8833

Frau Borowiak
Tel.: 02161 25-8836

Herr Orlati
Tel.: 02161 25-8847

Bauvoranfrage

Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 festgehalten. 
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.

  • Antragsformular
  • Flurkarte
  • Deutsche Grundkarte
  • Beschreibung des Vorhabens (evtl. Bauzeichnungen)

Die Unterlagen sind mehrfach einzureichen.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Bauvoranfrage, Bau, Anfrage, Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, vor Einreichung, Bauantrag, eine Bauvoranfrage
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Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63)
Anschrift
Markt 9
41236 Mönchengladbach