Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Anmeldung der Wohnung
Wer in Mönchengladbach eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung können Sie in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Terminvergabe:
Voraussetzungen
- Wenn Sie in Mönchengladbach eine Wohnung beziehen, können Sie die Anmeldung persönlich in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.
- Bei der Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
- Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung sie einziehen.
- Bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
- Sollten Sie selbst Eigentümer sein, bringen Sie bitte den Grundbuchauszug, den Notarvertrag oder den aktuellen Grundsteuerbescheid mit.
Gebühren
Keine
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass, elektronischen Aufenthaltstitel - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person - insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
- Eine Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
Optional bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach:
- Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I zur Adressänderung
(dieser Service kann nur im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Anmeldung der Wohnung" in Anspruch genommen werden)
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Rechtsgrundlagen
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bearbeitungsdauer
Im Rahmen der Vorsprache
Downloads
Anmeldung bei der Meldebehörde (Fd-1084)
Wohnungsgeberbestätigung (Fd-1084)
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung - nur Statuswechsel (Fa-1084)
Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Fd-1084)
Aktueller Hinweis zum Corona-Virus für bulgarische Staatsangehörige (D-1084)
Aktueller Hinweis zum Corona-Virus für rumänische Staatsangehörige (D-1084)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999
Weiterführende Informationen
Zweitwohnungssteuer
Sollten Sie in Mönchengladbach einen Nebenwohnsitz anmelden, wird darauf hingewiesen, dass in Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nähere Informationen finden Sie hier.
Widerspruchsrechte
Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten Gebrauch machen wollen, klicken Sie hier.