Eheschließungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Sie möchten heiraten!
Was ist vor der Eheschließung zu tun?
Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.
Wohnen beide Verlobte nicht in Mönchengladbach, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Mönchengladbach heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Mönchengladbach weiterleiten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Heiratstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.
Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich unter Berücksichtigung vorheriger Terminabsprachen mit anderen Paaren möglich.
Erforderliche Unterlagen
Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?
Dann benötigen Sie normalerweise folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Mönchengladbach), die nicht älter als 14 Tage sein soll
- aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes). Die Vorlage entfällt, wenn Ihre Geburt in Mönchengladbach beurkundet wurde.
- Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so legen Sie bitte deren Geburtsurkunde, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung vor.
Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet?
Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
- aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (entfällt bei Beurkundung in Mönchengladbach) und
- zusätzlich das Scheidungsurteil
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern im Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten oder ausnahmsweise durch einen Dritten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich.
Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Diese Formulare sind im Standesamt erhältlich und stehen unter der Bezeichnung "Beitrittserklärung" unter Downloads bereit.
Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr für die Terminreservierung beträgt 20 €. Diese Bearbeitungsgebühr wird auf die Anmeldegebühr für die Eheschließung angerechnet.
Die Anmeldegebühr für eine Eheschließung mit ausschließlich deutscher Beteiligung beläuft sich auf 50 €; die Anmeldegebühr für eine Eheschließung mit ausländischer Beteiligung beträgt 66 €.
- Eheurkunde: 14,00 Euro
- eventuelle Erklärung zur Namensführung: 21,00 Euro
- Kosten für ein Stammbuch, falls erwünscht, liegen zwischen 20,00 und 73,00 Euro
Sie können die Gebühr (bei der Reservierung über den TKO Traukalender Online) ganz unkompliziert online per elektronischem Bezahlsystem (ePayment: Paypal, Kreditkarte, PayDirekt) bezahlen. Bei Terminreservierung vor Ort ist die Zahlung bar und per EC-Karte (EC-cash).möglich.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53295
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