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Durchfahrtsgenehmigung „Nordpark“

Die Möglichkeit zur Antragsstellung besteht nur für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende die im abgesperrten Bereich um den Nordpark wohnen oder ihr Gewerbe (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, o. a.) betreiben. Gleiches gilt auch für MieterIn eines im abgesperrten Bereichs angemieteten Garagen- oder Abstellplatzes (Nachweis durch Mietvertrag).

 

Sie können die Durchfahrtsgenehmigung ganz einfach online (siehe roter Button unten: Zum Online-Service) beantragen. Notwendige Nachweise können Sie im Online-Formular ganz einfach hochladen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Als AnwohnerIn benötigen Sie keine Durchfahrtsgenehmigung!
Ihnen wird jederzeit das Einfahren gegen Vorlage des Personalausweises gestattet. Die Zufahrt wird bei mehreren vorhandenen Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet jedoch nur an einer Stelle gewährleistet.

Für Ihren Besuch können Sie als EigentümerIn für auf dem privaten Grundstück vorhandene Abstellplätze, die Sie nicht selbst nutzen, zusätzliche Durchfahrtgenehmigungen beantragen. Die Anzahl der Durchfahrtkarten richtet sich nach der Zahl der maximal vorhandenen Parkmöglichkeiten (Normparkstand) auf dem eigenen Grundstück; bei Anwohnern abzüglich der von Ihnen selbst genutzten Fahrzeuge.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so erhalten sie eine Durchfahrtgenehmigung mit dazu gehörigen Durchfahrtskarten. Die Durchfahrtskarten können die Sie Ihren Besuchern zur Verfügung stellen.

Die Möglichkeit zur Antragsstellung besteht nur für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende die im abgesperrten Bereich um den Nordpark wohnen oder ihr Gewerbe (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, o. a.) betreiben. Gleiches gilt auch für Mieter eines im abgesperrten Bereichs angemieteten Garagen- oder Abstellplatzes (Nachweis durch Mietvertrag).

 

Der abgesperrte Bereich um den Nordpark gliedert sich in 8 Gebiete mit entsprechender Straßenzuordnung:

Gebiet 1: Am Sitterhof
- Am Kolbusch
- Am Sitterhof
- Steinshütte
- St. Christopheruns-Straße

Gebiet 2: Dahlener Heide
- Dahlener Heide
- An den Flachsgruben
- Antonie-Boetzelen-Ring
- Anna-Künning-Weg
- Susanne-Beckers-Weg

Gebiet 3: Konrad-Zuse-Ring
- Konrad-Zuse-Ring
- Heinz-Nixdorf-Straße

Gebiet 4: Am Finkenschlag
- Pfingsgraben
- Gingterkamp
- Am Wateler Hof
- Wilmskamp
- Am Finkenschlag
- Aachener Straße zwischen BAB und Nr. 735, die nachgewiesene Stellplätze in dem Gebiet haben

Gebiet 5: Lilienthalstraße
- Lilienthalstraße
- Hugo-Eckener-Straße

Gebiet 6: Flachsbleiche
- Flachsbleiche

Gebiet 7: Helmut-Grashoff-Straße (nur Gewerbetreibende)
- Helmut-Grashoff-Straße

Gebiet 8: Am Hockeypark (Hockeypark und Finanzamt)
- Am Hockeypark

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Die Durchfahrtsgenehmigung gilt 5 Jahre.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.  

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§§ 44 – 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zuständige Abteilungen

Straßenverkehrsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Durchfahrtsgenehmigung „Nordpark“

Als AnwohnerIn benötigen Sie keine Durchfahrtsgenehmigung!
Ihnen wird jederzeit das Einfahren gegen Vorlage des Personalausweises gestattet. Die Zufahrt wird bei mehreren vorhandenen Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet jedoch nur an einer Stelle gewährleistet.

Für Ihren Besuch können Sie als EigentümerIn für auf dem privaten Grundstück vorhandene Abstellplätze, die Sie nicht selbst nutzen, zusätzliche Durchfahrtgenehmigungen beantragen. Die Anzahl der Durchfahrtkarten richtet sich nach der Zahl der maximal vorhandenen Parkmöglichkeiten (Normparkstand) auf dem eigenen Grundstück; bei Anwohnern abzüglich der von Ihnen selbst genutzten Fahrzeuge.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so erhalten sie eine Durchfahrtgenehmigung mit dazu gehörigen Durchfahrtskarten. Die Durchfahrtskarten können die Sie Ihren Besuchern zur Verfügung stellen.

Die Möglichkeit zur Antragsstellung besteht nur für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende die im abgesperrten Bereich um den Nordpark wohnen oder ihr Gewerbe (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, o. a.) betreiben. Gleiches gilt auch für Mieter eines im abgesperrten Bereichs angemieteten Garagen- oder Abstellplatzes (Nachweis durch Mietvertrag).

 

Der abgesperrte Bereich um den Nordpark gliedert sich in 8 Gebiete mit entsprechender Straßenzuordnung:

Gebiet 1: Am Sitterhof
- Am Kolbusch
- Am Sitterhof
- Steinshütte
- St. Christopheruns-Straße

Gebiet 2: Dahlener Heide
- Dahlener Heide
- An den Flachsgruben
- Antonie-Boetzelen-Ring
- Anna-Künning-Weg
- Susanne-Beckers-Weg

Gebiet 3: Konrad-Zuse-Ring
- Konrad-Zuse-Ring
- Heinz-Nixdorf-Straße

Gebiet 4: Am Finkenschlag
- Pfingsgraben
- Gingterkamp
- Am Wateler Hof
- Wilmskamp
- Am Finkenschlag
- Aachener Straße zwischen BAB und Nr. 735, die nachgewiesene Stellplätze in dem Gebiet haben

Gebiet 5: Lilienthalstraße
- Lilienthalstraße
- Hugo-Eckener-Straße

Gebiet 6: Flachsbleiche
- Flachsbleiche

Gebiet 7: Helmut-Grashoff-Straße (nur Gewerbetreibende)
- Helmut-Grashoff-Straße

Gebiet 8: Am Hockeypark (Hockeypark und Finanzamt)
- Am Hockeypark

Die Durchfahrtsgenehmigung gilt 5 Jahre.

Es werden keine Gebühren erhoben.  

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Straßenverkehrsangelegenheiten
Anschrift
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Telefon
02161 686-4510
Erlaubnisse nach der StVO
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach