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Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland

Sie planen einen gewerblichen Tiertransport ins Ausland? Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen sowie ein Formular zur Anmeldung Ihres Transportes.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Weitere Informationen (Link)

Bei gewerblichen Tiertransporten sind insbesondere die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 zu beachten.

Gewerbliche Tiertransporte sind über die europäische TRACES-Datenbank anzumelden. TRACES ist die Abkürzung für TRAde Control and Expert System. Mit Hilfe dieses Systems soll eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten erreicht werden. Bei Transporten, die über die TRACES-Datenbank abzuwickeln sind, werden die Tiere vor Transportbeginn durch die amtlichen Tierärzt*innen des Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit untersucht. Sofern die Tiere transportfähig und alle tierseuchenrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, wird die TRACES-Bescheinigung wird ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

Beim Tiertransport müssen außerdem verschiedene Dokumente und Unterlagen mitgeführt werden, die bei Kontrollen vorzulegen sind. Zu den Transportpapieren gehören je nach Transportdauer u.a.:

  • Fahrtenbuch
  • Befähigungsnachweis
  • Zulassungsnachweis
  • TRACES-Bescheinigung

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Sollten Sie einen gewerblichen Transport planen, für den Sie eine TRACES-Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplanter Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich nach Eingang des Formulars zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kosten

Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig.

Die hierfür anfallenden Gebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für die Untersuchung der Tiere, den Fahrtkosten zum Standort Ihrer Tierhaltung und den Kosten für die Datenerfassung in der TRACES-Datenbank.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 1/2005
  • Verordnung (EU) Nr. 2016/429

Verwandte Dienstleistungen

Private Auslandsreisen mit Tieren

Zuständige Abteilung

Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Lingen
Tel.: 02161 25-2845

Frau Henders
Tel.: 02161 25-2839

Frau Senden
Tel.: 02161 25-2850

Herr Haberkorn
Tel.: 02161 25-2857

Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland

Weitere Informationen (Link)

Bei gewerblichen Tiertransporten sind insbesondere die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 zu beachten.

Gewerbliche Tiertransporte sind über die europäische TRACES-Datenbank anzumelden. TRACES ist die Abkürzung für TRAde Control and Expert System. Mit Hilfe dieses Systems soll eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten erreicht werden. Bei Transporten, die über die TRACES-Datenbank abzuwickeln sind, werden die Tiere vor Transportbeginn durch die amtlichen Tierärzt*innen des Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit untersucht. Sofern die Tiere transportfähig und alle tierseuchenrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, wird die TRACES-Bescheinigung wird ausgehändigt.

Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

Beim Tiertransport müssen außerdem verschiedene Dokumente und Unterlagen mitgeführt werden, die bei Kontrollen vorzulegen sind. Zu den Transportpapieren gehören je nach Transportdauer u.a.:

  • Fahrtenbuch
  • Befähigungsnachweis
  • Zulassungsnachweis
  • TRACES-Bescheinigung

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig.

Die hierfür anfallenden Gebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für die Untersuchung der Tiere, den Fahrtkosten zum Standort Ihrer Tierhaltung und den Kosten für die Datenerfassung in der TRACES-Datenbank.

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Tiergesundheit
Anschrift
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Fax
02161 25-2849