Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Bei gewerblichen Tiertransporten sind insbesondere die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 zu beachten.
Gewerbliche Tiertransporte sind über die europäische TRACES-Datenbank anzumelden. TRACES ist die Abkürzung für TRAde Control and Expert System. Mit Hilfe dieses Systems soll eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten erreicht werden. Bei Transporten, die über die TRACES-Datenbank abzuwickeln sind, werden die Tiere vor Transportbeginn durch die amtlichen Tierärzt*innen des Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit untersucht. Sofern die Tiere transportfähig und alle tierseuchenrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, wird die TRACES-Bescheinigung wird ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.
Beim Tiertransport müssen außerdem verschiedene Dokumente und Unterlagen mitgeführt werden, die bei Kontrollen vorzulegen sind. Zu den Transportpapieren gehören je nach Transportdauer u.a.:
- Fahrtenbuch
- Befähigungsnachweis
- Zulassungsnachweis
- TRACES-Bescheinigung
Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Sollten Sie einen gewerblichen Transport planen, für den Sie eine TRACES-Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplanter Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich nach Eingang des Formulars zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kosten
Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig.
Die hierfür anfallenden Gebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für die Untersuchung der Tiere, den Fahrtkosten zum Standort Ihrer Tierhaltung und den Kosten für die Datenerfassung in der TRACES-Datenbank.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005
- Verordnung (EU) Nr. 2016/429
Zuständige Abteilung
TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Lingen Tel.: 02161 25-2845
Frau Henders Tel.: 02161 25-2839
Frau Senden Tel.: 02161 25-2850
Herr Haberkorn Tel.: 02161 25-2857