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Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit bietet regelmäßig Verhaltensprüfungen für gefährliche Hunde zur Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) an.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Im Zuge der Verhaltensprüfung werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter*in und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Gespanne teilnehmen. Sie können entweder alleine oder mit maximal einer weiteren eingetragenen Aufsichtsperson an der Verhaltensprüfung teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich. 

 

Füllen Sie das hinterlegte Formular aus, um sich auf die Warteliste für den nächsten Termin setzen zu lassen. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die nächste Verhaltensprüfung feststeht.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig. Pro Termin kann maximal eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Lingen
Tel.: 02161 25-2845

Frau Senden
Tel.: 02161 25-2850

Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

Im Zuge der Verhaltensprüfung werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter*in und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Gespanne teilnehmen. Sie können entweder alleine oder mit maximal einer weiteren eingetragenen Aufsichtsperson an der Verhaltensprüfung teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich. 

 

Füllen Sie das hinterlegte Formular aus, um sich auf die Warteliste für den nächsten Termin setzen zu lassen. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die nächste Verhaltensprüfung feststeht.

Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig. Pro Termin kann maximal eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.

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https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/64afb6146b323b34a82367ad
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Telefon
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