Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Im Zuge der Verhaltensprüfung werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter*in und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Gespanne teilnehmen. Sie können entweder alleine oder mit maximal einer weiteren eingetragenen Aufsichtsperson an der Verhaltensprüfung teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich.
Füllen Sie das hinterlegte Formular aus, um sich auf die Warteliste für den nächsten Termin setzen zu lassen. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die nächste Verhaltensprüfung feststeht.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig. Pro Termin kann maximal eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich Verbraucherschutz und TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-2831 Fax: 02161 25-2849
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