Mittelfreigabe / Projekte Demokratie Leben
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Seit 2015 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit "Demokratie leben!" Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention.
Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.
In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
Ziele der Partnerschaften für Demokratie sind
- demokratisches Engagement vor Ort fördern und die Zivilgesellschaft stärken
- Verfahren demokratischer Beteiligung entwickeln und etablieren
- Öffentliches Engagement stärken (unter anderem gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung) und in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindlichen Phänomene sensibilisieren
- fachliche Ansätze im Rahmen unterschiedlicher Projekte umsetzen sowie Knowhow im Umgang mit den von "Demokratie leben!" bearbeiteten Herausforderungen und Problemlagen aufbauen
- Kultur der Unterstützung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in den Themenfeldern von "Demokratie leben!" entwickeln und Dialog zu Sicherheit und Prävention etablieren
Eine Partnerschaft für Demokratie besteht aus:
- Koordinierungs- und Fachstelle
- Federführendes Amt
- Begleitausschuss
- Jugendforum
- Aktions- und Initiativfonds
Zur Durchführung konkreter Vorhaben stellt "Demokratie leben!" den geförderten Kommunen Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung. Zu den so ermöglichten Maßnahmen können beispielsweise ein Demokratiefest, eine Plakataktion, Medienworkshops für Jugendliche oder aber die Erstellung von Lehr- und Informationsmaterialien gehören.
Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.
Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Partnerschaften für Demokratie sind Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. So findet beispielweise mindestens ein Mal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um gemeinsam den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu beraten und zu bestimmen.
Um die Beteiligung von jungen Menschen an den Partnerschaften für Demokratie zu stärken, werden Jugendforen eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Damit die dort entwickelten Ideen umgesetzt werden können, erhalten die Partnerschaften für Demokratie zusätzliche Fördermittel.
Voraussetzungen
- Es wurde ein Projektantrag beim Aktions- und Initiativfonds gestellt
- Der Antrag wurde positiv beschieden
- Der Zuwendungsbescheid des federführenden Amtes liegt vor
Erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsbescheid
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag nebst Ihren Unterlagen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie –Federführendes Amt - einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Antrag Online stellen
Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen auf Ihrem Endgerät bereits gespeichert sind.
Unterlagen können als PDF Datei oder Bilddatei im Dateiformat JPG hochgeladen werden
- Antrag auf dem Postweg stellen
Sie können Antragsformulare (diese werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt) ausdrucken und auf dem Postweg verschicken. Fügen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Heise Tel.: 02161 25-9205