Anmeldung der Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrs-Verordnung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede*r Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl bei der zuständigen Veterinärbehörde als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.
Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Tierhaltung handelt.
Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit benötigt Ihre Angaben, um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Anmeldung Ihrer Tierhaltung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist kostenfrei. Jedoch ist in Abhängigkeit von Tierart und Anzahl eine Jahresgebühr an die Tierseuchenkasse zu entrichten.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich Verbraucherschutz und TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-2831 Fax: 02161 25-2849
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