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Anmeldung der Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrs-Verordnung

Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen dem Veterinäramt anzuzeigen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede*r Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl bei der zuständigen Veterinärbehörde als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.

 

Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Tierhaltung handelt. 

 

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit benötigt Ihre Angaben, um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Anmeldung Ihrer Tierhaltung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist kostenfrei. Jedoch ist in Abhängigkeit von Tierart und Anzahl eine Jahresgebühr an die Tierseuchenkasse zu entrichten.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Senden
Tel.: 02161 25-2850

Herr Lingen
Tel.: 02161 25-2845

Anmeldung der Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrs-Verordnung

Gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede*r Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl bei der zuständigen Veterinärbehörde als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.

 

Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Tierhaltung handelt. 

 

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit benötigt Ihre Angaben, um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.

Anmeldung der Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrs-Verordnung, Tierhaltung, Erteilung Haltung, Zucht, Gewerbliche Tierhaltung,
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Anschrift
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-2831
Fax
02161 25-2849

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