Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen
Sie können den Online-Service für die Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nutzen, wenn Sie gemäß
- § 4 Abs. 1 KKG im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen
- oder in der Jugendverbandsarbeit oder in einem Verein aktiv sind
und
- die im weiteren Verlauf angezeigte Nummer anrufen, um dort Zugangslink und Zugangspasswort zu erfragen
Allgemeine Informationen
Als Privatperson können Sie unter der Telefonnummer 02161/25-9559 eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung melden.
Als Person, die beruflich oder in der Jugendverbandsarbeit oder in einem Verein in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen steht, haben Sie Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (§8b SGB VIII). Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie unter Fachliche Beratung/Begleitung zum Schutz von Kindern - Moenchengladbach.
Weiterführende Informationen
Sie erhalten nach Abschluss eine schriftliche Rückmeldung in Form eines Rücklaufbogens.
Personen, die gem. § 4 Abs. 1 KKG im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen oder die in der Jugendverbandsarbeit mit Kindern und/ oder Jugendlichen tätig sind, können unter der Telefonnummer 02161/25-9559 und die -3389, sowie über die Teamleitungen der jeweiligen Sozialraumteams, den Zugangslink für den Online-Meldebogen zur Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfragen. In der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr ist eine Erreichbarkeit zu Erfragung des Zugangslinks gewährleistet.
Sofern das Kindeswohl akut gefährdet ist, wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung umgehend an den Fachdienst Kinderschutz unter der Telefonnummer 02161/259559 und außerhalb der Dienstzeiten an die Rufbereitschaft über die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr.
Privatpersonen können unter der Telefonnummer 02161/25-9559 eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung beim Fachdienst Kinderschutz melden.
Außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichen Sie die Rufbereitschaft über die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Meldung wird während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung umgehend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeschätzt. Andernfalls erfolgt eine Einschätzung am nächsten Werktag.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 2, § 1 SGB VIII, § 8a SGB VIII, § 1 KKG, § 4 KKG, § 1631 Abs. 2 BGB
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
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