Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz benötigt.
Mit dieser Erlaubnis wird Ihnen ein breites heilkundliches Betätigungsfeld eröffnet. Es besteht auch die Möglichkeit, eine auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zu erteilen.
Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern; auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – Heilpraktikergesetz – HeilprG).
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wird nach bestandener Kenntnis-Überprüfung, bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen, erteilt. Die Kenntnis-Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Die mündlich-praktische Überprüfung absolvieren Sie im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung. Sollten Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, ist die Teilnahme an der mündlich-praktischen Prüfung nicht mehr möglich. Die nicht bestandene Prüfung kann nach erneuter Anmeldung beliebig oft wiederholt werden. Dies gilt auch, sollte der mündlich-praktische Teil nicht bestanden werden. Hier sind dann alle Teile zu wiederholen.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils an jedem dritten Mittwoch im März und an jedem zweiten Mittwoch im Oktober statt. Im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung erhalten Sie die Einladung zur mündlich-praktischen Überprüfung.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Mönchengladbach
- Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Allgemeine Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss).
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
- Erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfung.
- sich nicht eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich für die Berufseignung erforderliche sittliche Zuverlässigkeit nicht mehr ergibt. Insbesondere dürfen keine schweren strafrechtlichen Verstöße vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Fotokopie Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung.
- Beglaubigte Fotokopie Schulabschlusszeugnis.
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (nach Aufforderung)
- Amtliches erweitertes Führungszeugnis (nach Aufforderung)
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Es gelten keine Fristen.
Kosten
- 280,00 Euro für die schriftliche Überprüfung
- 110,00 Euro für die mündliche Überprüfung
- 60,00 Euro für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation bzw. 45,00 Euro die Versagung (§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW)
- 40,00 Euro bei Rücktritt oder Terminverschiebung
- anteilige Kosten für Beisitzer in der mündlichen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ca. 100,00 bis 150,00 Euro
Bei kurzfristiger Absage werden zusätzlich die Kosten für den Druck der Klausur in Rechnung gestellt.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – Heilpraktikergesetz
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs.1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Tarifstellen 12.1.11.9 und 12.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW – GebG NRW)
Zuständige Abteilung
Fachbereich GesundheitAm Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...