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Jugendförderung: Verwendungsnachweis für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien

Dieser Online-Service beinhaltet Verwendungsnachweis-Formulare für alle Maßnahmen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Dieser Online-Service beinhaltet Verwendungsnachweis-Formulare für alle Maßnahmen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“. Am Anfang des Formulars ist eine entsprechende Auswahl der jeweils durchgeführten Maßnahme zu treffen. 

Alle notwendigen Unterlagen wie Rechnungskopien, Zahlungsnachweise, Listen von Teilnehmenden etc. können im Online-Formular hochgeladen werden.

Wichtig

Für das Einreichen eines Verwendungsnachweises ist eine Unterschrift erforderlich. Die dafür zur Verfügung stehende Anlage muss vollständig ausgefüllt und händisch unterschrieben werden. Das fertige Dokument kann dann in eingescannter Form als Datei im Online-Formular hochgeladen werden.

Erforderliche Unterlagen

Für alle Maßnahmen:

Zusätzlich für Maßnahmen in den Bereichen I. Bildung und Qualifizierung, II. Kinder- und Jugenderholung, III. Internationale Jugendbegegnungen:

Allgemeine Informationen

Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, so ist die Stadt Mönchengladbach berechtigt, bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern und von der Auszahlung weiterer Mittel abzusehen. Die Belege sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Die Stadt Mönchengladbach ist berechtigt, die Verwendung der städtischen Mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch örtliche Besichtigung zu überprüfen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Verwendungsnachweise sind in der Regel spätestens 6 Wochen nach Abschluss der durchgeführten Maßnahme einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 8 Wochen.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Jugendförderung: Verwendungsnachweis für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien

Dieser Online-Service beinhaltet Verwendungsnachweis-Formulare für alle Maßnahmen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“. Am Anfang des Formulars ist eine entsprechende Auswahl der jeweils durchgeführten Maßnahme zu treffen. 

Alle notwendigen Unterlagen wie Rechnungskopien, Zahlungsnachweise, Listen von Teilnehmenden etc. können im Online-Formular hochgeladen werden.

Wichtig

Für das Einreichen eines Verwendungsnachweises ist eine Unterschrift erforderlich. Die dafür zur Verfügung stehende Anlage muss vollständig ausgefüllt und händisch unterschrieben werden. Das fertige Dokument kann dann in eingescannter Form als Datei im Online-Formular hochgeladen werden.

Für alle Maßnahmen:

Zusätzlich für Maßnahmen in den Bereichen I. Bildung und Qualifizierung, II. Kinder- und Jugenderholung, III. Internationale Jugendbegegnungen:

Jugendarbeit, Jugendverbände, Jugenderholung, Projektförderung, Förderung der Jugendarbeit, Verwendungsnachweis für Maßnahmen, Abrechnung, Erstattung, Auszahlung
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63e3c9f0c5fc9e5960570326
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach