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Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis (§ 9 DSchG NRW)

Bei Veränderungen an Ihrem denkmalgeschützen Gebäude müssen Sie den "Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis (§ 9 DSchG NRW)" stellen. Dies können Sie hier auch Online durchführen (Siehe roter Button)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer Bau- oder auch Bodendenkmäler verändern oder einer anderen Nutzung zuführen oder gar beseitigen möchte, benötigt hierfür die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Bei einem Baudenkmal bezieht sich dies nicht allein – wie häufig vermutet – auf die Gebäudehülle. Ein denkmalgeschütztes Gebäude wird stets in seiner Gesamtheit betrachtet. Arbeiten im Inneren des Gebäudes bedürfen daher auch einer Genehmigung. Für Bodendenkmäler (darunter fallen etwa archäologische Funde wie menschliche oder tierische Überreste oder bauliche Überreste wie Fundamente vergangener Epochen bis hin zu Anlagen aus dem 20. Jahrhundert (Bunkeranlagen des Zweiten Weltkriegs) gilt entsprechendes.

Solche erlaubnispflichtigen Maßnahmen können u. a. sein:

  • Veränderungen wg. Modernisierung
  • Änderungen der bisherigen Nutzung
  • Gebäudeabbrüche
  • Ausschachtungsarbeiten bei Neubauten

Übrigens:

Eine Erlaubnispflicht besteht ebenfalls für Arbeiten, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen. Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.

Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen oder Sie nutzen das bereitgestellte Antragsformular.

Erforderliche Unterlagen

  • denkmalpflegerisches Konzept, mindestens eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen (erforderlich)
  • aktuelle Fotos des Objekts (erforderlich)
  • Bestandspläne (erforderlich)
  • falls vorhanden: historische Pläne/Lagepläne

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 9 Denkmalschutzgesetz

Zuständige Abteilung

Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63.40)
Markt 9
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis (§ 9 DSchG NRW)

Wer Bau- oder auch Bodendenkmäler verändern oder einer anderen Nutzung zuführen oder gar beseitigen möchte, benötigt hierfür die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Bei einem Baudenkmal bezieht sich dies nicht allein – wie häufig vermutet – auf die Gebäudehülle. Ein denkmalgeschütztes Gebäude wird stets in seiner Gesamtheit betrachtet. Arbeiten im Inneren des Gebäudes bedürfen daher auch einer Genehmigung. Für Bodendenkmäler (darunter fallen etwa archäologische Funde wie menschliche oder tierische Überreste oder bauliche Überreste wie Fundamente vergangener Epochen bis hin zu Anlagen aus dem 20. Jahrhundert (Bunkeranlagen des Zweiten Weltkriegs) gilt entsprechendes.

Solche erlaubnispflichtigen Maßnahmen können u. a. sein:

  • Veränderungen wg. Modernisierung
  • Änderungen der bisherigen Nutzung
  • Gebäudeabbrüche
  • Ausschachtungsarbeiten bei Neubauten

Übrigens:

Eine Erlaubnispflicht besteht ebenfalls für Arbeiten, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen. Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.

Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen oder Sie nutzen das bereitgestellte Antragsformular.

  • denkmalpflegerisches Konzept, mindestens eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen (erforderlich)
  • aktuelle Fotos des Objekts (erforderlich)
  • Bestandspläne (erforderlich)
  • falls vorhanden: historische Pläne/Lagepläne
Denkmal, denkmalrechtlichen Erlaubnis, Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, § 9 DSchG NRW, Altes Gebäude, altes Haus, Genehmigung, Altbau, Denkmalplakette, Denkmalschutz, Umbau
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6582be0caae3433e16aa98f9
Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63.40)
Anschrift
Markt 9
41236 Mönchengladbach