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Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Steuerbescheinigung (gem. § 7i, 10f, 11b EStG NRW, §36 DSchG NRW 2022)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für bauliche Maßnahmen, die zum Erhalt eines eingetragenen Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung dienen, kann bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mönchengladbach auf Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient zur Vorlage beim Finanzamt, um erhöhte steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Ausführungsbeginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt und diese anschließend entsprechend denkmalgerecht ausgeführt wurden. Dies gilt auch für Gebäude in Denkmalbereichen, die selbst kein Baudenkmal sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungsaufstellung (Anlage Nr. 5)
  • Originalrechnungen (z. B. Aconto-Zahlungen, Schlussrechnungen)
  • Zahlungsnachweise (i. d. R. Kontoauszüge)

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Für die Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung fallen Gebühren nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(AVwGebO NRW vom 8. August 2023) an. Diese belaufen sich i. d. R. auf 20.00 EUR bis 100.00 EUR.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 36 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
  • § 7i Einkommensteuergesetz (EStG NRW)
  • § 10f Einkommensteuergesetz (EStG NRW)
  • § 11b Einkommensteuergesetz  (EStG NRW)

Zuständige Abteilung

Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63.40)
Markt 9
41236 Mönchengladbach
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Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Steuerbescheinigung (gem. § 7i, 10f, 11b EStG NRW, §36 DSchG NRW 2022)

Für bauliche Maßnahmen, die zum Erhalt eines eingetragenen Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung dienen, kann bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mönchengladbach auf Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient zur Vorlage beim Finanzamt, um erhöhte steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Ausführungsbeginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt und diese anschließend entsprechend denkmalgerecht ausgeführt wurden. Dies gilt auch für Gebäude in Denkmalbereichen, die selbst kein Baudenkmal sind.

  • Rechnungsaufstellung (Anlage Nr. 5)
  • Originalrechnungen (z. B. Aconto-Zahlungen, Schlussrechnungen)
  • Zahlungsnachweise (i. d. R. Kontoauszüge)
Für die Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung fallen Gebühren nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(AVwGebO NRW vom 8. August 2023) an. Diese belaufen sich i. d. R. auf 20.00 EUR bis 100.00 EUR.
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https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/659fdca4ad029425fdaa7f18
Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63.40)
Anschrift
Markt 9
41236 Mönchengladbach