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Hinweisgeber-Online (Whistleblower)

Wer in die Trillerpfeife bläst (engl. Whistleblowing), sorgt für Aufmerksamkeit oder schlägt Alarm. Damit macht Whistleblowing sichtbar und hörbar, was oftmals eher unangenehm ist. Der Umgang mit den weltweit bekanntgewordenen Fällen in der Vergangenheit hat gezeigt, dass die Whistleblower ein persönliches Risiko eingegangen sind, wenn sie auf Missstände aufmerksam gemacht haben. Aus dieser Erkenntnis heraus entstand die dringende Notwendigkeit einer gesetzlich normierten Regelung zum Schutz von Personen, die Missstände aufdecken.

 

Am 16. Dezember 2019 ist die Europäische Whistleblowing-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten. In dieser ist nun umfassend geregelt, dass in bestimmten Unternehmen Meldekanäle installiert werden müssen und Meldestellen einzurichten sind, welche Inhalte gemeldet werden können und vor allem wie und wovor die Hinweisgebenden auf ihren Arbeitsplätzen geschützt werden müssen. Diese Richtlinie ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz vom 02.07.2023 in nationales Recht umgesetzt worden.

 

Sollten Sie also Kenntnis davon erlangen, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung Mönchengladbach bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben rechtswidrig handeln, können Sie sich dazu an die Hinweisgebermeldestelle der Stadt Mönchengladbach wenden.   

 

Eine Meldung ist hier auch online (siehe roter Button unten) möglich.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Diese Möglichkeit der Meldung steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder andere strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Alle Verstöße nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“ bzw. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können gemeldet werden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität aller Hinweisgebenden ist uns wichtig und auch gesetzlich normiert.

 

Allgemeine Informationen

Irren ist menschlich! Deshalb wird auch hinweisgebenden Personen zugebilligt, sich bei Abgabe einer Meldung einmal geirrt zu haben. Wer das Hinweisgebersystem allerdings aus niederen Beweggründen (z.B. Denunziation, Verleumdungen, üble Nachrede) benutzt, wird nicht geschützt.

Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel gegen an Sie gerichtete Bescheide oder Verfügungen übermitteln Sie bitte an die im jeweiligen Bescheid genannte Adresse. Für sonstige allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie die Stadtverwaltung bitte über die jeweiligen Fachbereiche oder über die zentralen Kontaktdaten der Stadt.

Alternativ zu der internen Meldestelle der Stadt Mönchengladbach gibt es auch auf Bundesebene externe Meldestellen, die die Möglichkeit der Meldung nach den zuvor genannten Rechtsgrund­lagen ermöglichen. Beide Online-Möglichkeiten finden Sie unter Formulare & Dokumente.

 

Weiterführende Informationen

Gemäß § 12 HinSchG haben Beschäftigungsgeber sicher zu stellen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen hinweisgebender Personen eingerichtet und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können.

Die interne Meldestelle übernimmt zugleich die sich aus § 17 Absatz 2 i.V.m. § 18 HinSchG ergebenden Aufgaben zur Information der hinweisgebenden Personen über Folgemaßnahmen.

Die interne Meldestelle arbeitet unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Sie berichtet unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich direkt an die Vertretung im Amt.

Der Zugang steht Beschäftigten und dem Beschäftigungsgeber überlassenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zur Verfügung. Der interne Meldekanal steht darüber hinaus auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem jeweiligen zur Einrichtung der internen Meldestelle verpflichteten Beschäftigungsgeber, also der Stadt Mönchengladbach, oder mit der jeweiligen Organisationseinheit in Kontakt stehen.

Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Meldungen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Antwort auf anonyme Meldungen ermöglichen.

 

Formulare, Dokumente

Zuständige Abteilung

Hinweisgebermeldestelle
Harmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach
E-Mail: hinweisgebermeldestelle@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Kawan
E-Mail: karl-heinz.kawan@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8106
Fax: 02161 25-8109

Frau Issel
E-Mail: petra.issel@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8116
Fax: 02161 25-8109

Hinweisgeber-Online (Whistleblower)

Diese Möglichkeit der Meldung steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder andere strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Alle Verstöße nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“ bzw. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können gemeldet werden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität aller Hinweisgebenden ist uns wichtig und auch gesetzlich normiert.

 

Gemäß § 12 HinSchG haben Beschäftigungsgeber sicher zu stellen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen hinweisgebender Personen eingerichtet und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können.

Die interne Meldestelle übernimmt zugleich die sich aus § 17 Absatz 2 i.V.m. § 18 HinSchG ergebenden Aufgaben zur Information der hinweisgebenden Personen über Folgemaßnahmen.

Die interne Meldestelle arbeitet unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Sie berichtet unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich direkt an die Vertretung im Amt.

Der Zugang steht Beschäftigten und dem Beschäftigungsgeber überlassenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zur Verfügung. Der interne Meldekanal steht darüber hinaus auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem jeweiligen zur Einrichtung der internen Meldestelle verpflichteten Beschäftigungsgeber, also der Stadt Mönchengladbach, oder mit der jeweiligen Organisationseinheit in Kontakt stehen.

Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Meldungen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Antwort auf anonyme Meldungen ermöglichen.

 

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Hinweisgebermeldestelle
Anschrift
Harmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach