Hinweisgeber-Online (Whistleblower)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Diese Möglichkeit der Meldung steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder andere strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Alle Verstöße nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“ bzw. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können gemeldet werden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität aller Hinweisgebenden ist uns wichtig und auch gesetzlich normiert.
Allgemeine Informationen
Irren ist menschlich! Deshalb wird auch hinweisgebenden Personen zugebilligt, sich bei Abgabe einer Meldung einmal geirrt zu haben. Wer das Hinweisgebersystem allerdings aus niederen Beweggründen (z.B. Denunziation, Verleumdungen, üble Nachrede) benutzt, wird nicht geschützt.
Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel gegen an Sie gerichtete Bescheide oder Verfügungen übermitteln Sie bitte an die im jeweiligen Bescheid genannte Adresse. Für sonstige allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie die Stadtverwaltung bitte über die jeweiligen Fachbereiche oder über die zentralen Kontaktdaten der Stadt.
Alternativ zu der internen Meldestelle der Stadt Mönchengladbach gibt es auch auf Bundesebene externe Meldestellen, die die Möglichkeit der Meldung nach den zuvor genannten Rechtsgrundlagen ermöglichen. Beide Online-Möglichkeiten finden Sie unter Formulare & Dokumente.
Weiterführende Informationen
Gemäß § 12 HinSchG haben Beschäftigungsgeber sicher zu stellen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen hinweisgebender Personen eingerichtet und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können.
Die interne Meldestelle übernimmt zugleich die sich aus § 17 Absatz 2 i.V.m. § 18 HinSchG ergebenden Aufgaben zur Information der hinweisgebenden Personen über Folgemaßnahmen.
Die interne Meldestelle arbeitet unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Sie berichtet unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich direkt an die Vertretung im Amt.
Der Zugang steht Beschäftigten und dem Beschäftigungsgeber überlassenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zur Verfügung. Der interne Meldekanal steht darüber hinaus auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem jeweiligen zur Einrichtung der internen Meldestelle verpflichteten Beschäftigungsgeber, also der Stadt Mönchengladbach, oder mit der jeweiligen Organisationseinheit in Kontakt stehen.
Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Meldungen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Antwort auf anonyme Meldungen ermöglichen.
Formulare, Dokumente
Zuständige Abteilung
HinweisgebermeldestelleHarmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach
E-Mail: hinweisgebermeldestelle@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Kawan E-Mail: karl-heinz.kawan@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8106 Fax: 02161 25-8109
Frau Issel E-Mail: petra.issel@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8116 Fax: 02161 25-8109