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Jugendförderung: Außerschulische Jugendbildung

Die außerschulische Jugendbildung umfasst ein breites Lern- und Erfahrungsfeld mit vielfältigen Angeboten in der Freizeit. Dazu gehören u. a. die Bereiche Politik/Gesellschaft, Kultur/Medien, Natur/Umwelt, Gesundheit. Zusätzlich werden in dieser Position auch Bildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf Berufsfindung/ Lebensplanung gefördert. Außerschulische Jugendbildung knüpft an den Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitgestaltet. Die Maßnahmen sollen die Persönlichkeitsentwicklung fördern und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung anregen. Gefördert werden u. a.: Seminare; Lehrgänge; Workshops; Tagungen; Bildungsfahrten; themenspezifische Camps oder gleichwertige Formate.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • In der Regel werden Teilnehmer*innen (TN; Alter: 6 bis 17 Jahren) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
  • Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
  • Mindestens 5 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 6 TN (mit Übernachtung) bzw. 1 zu 12 (ohne Übernachtung) zu gewährleisten.
  • Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
  • Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
  • Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.

 

Nicht gefördert werden:

Schulische Veranstaltungen; Sprachkurse; Maßnahmen der religiösen Bildung; parteipolitische Maßnahmen; Verbandstreffen.

Höhe des Zuschusses

Die Bildungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:

  • mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 3,00 €
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 6,60 €
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit und Übernachtung mit bis zu 12,00 €*

Maßnahmen mit insgesamt mindestens 16 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 2 Übernachtungen werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.

*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Bildungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen „verrechnet“ werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden – entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.

Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 75 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Junge Menschen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.

Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Ausbildung / im Studium befinden, Freiwilligendienste leisten, schwerbehindert sind oder staatliche Transferleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Außerschulische Jugendbildung

Förderbedingungen

  • In der Regel werden Teilnehmer*innen (TN; Alter: 6 bis 17 Jahren) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
  • Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
  • Mindestens 5 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 6 TN (mit Übernachtung) bzw. 1 zu 12 (ohne Übernachtung) zu gewährleisten.
  • Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
  • Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
  • Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.

 

Nicht gefördert werden:

Schulische Veranstaltungen; Sprachkurse; Maßnahmen der religiösen Bildung; parteipolitische Maßnahmen; Verbandstreffen.

Höhe des Zuschusses

Die Bildungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:

  • mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 3,00 €
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 6,60 €
  • mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit und Übernachtung mit bis zu 12,00 €*

Maßnahmen mit insgesamt mindestens 16 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 2 Übernachtungen werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.

*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Bildungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen „verrechnet“ werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden – entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.

Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 75 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

  • Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/65a8f136ad029425fdaa80b0
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach