Jugendförderung: Außerschulische Jugendbildung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderbedingungen
- In der Regel werden Teilnehmer*innen (TN; Alter: 6 bis 17 Jahren) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
- Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
- Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
- Mindestens 5 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
- Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 6 TN (mit Übernachtung) bzw. 1 zu 12 (ohne Übernachtung) zu gewährleisten.
- Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
- Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
- Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Nicht gefördert werden:
Schulische Veranstaltungen; Sprachkurse; Maßnahmen der religiösen Bildung; parteipolitische Maßnahmen; Verbandstreffen.
Höhe des Zuschusses
Die Bildungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:
- mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 3,00 €
- mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 6,60 €
- mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit und Übernachtung mit bis zu 12,00 €*
Maßnahmen mit insgesamt mindestens 16 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 2 Übernachtungen werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.
*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Bildungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen „verrechnet“ werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden – entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.
Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 75 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Allgemeine Informationen
Zielgruppen
Junge Menschen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.
Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Ausbildung / im Studium befinden, Freiwilligendienste leisten, schwerbehindert sind oder staatliche Transferleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946