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Jugendförderung: Ferienfreizeiten und Fahrten

Zum Bereich der Freizeiten und Fahrten im Rahmen der Kinder- und Jugenderholung zählen in der Regel mehrtägige bzw. mehrwöchige Kinder- und Jugendfreizeiten. Dabei stehen folgende Aspekte im Vordergrund: Erlebnis, Abenteuer, Spaß; Gemeinschaftserleben und soziales Lernen in Gruppen; eigenständiges und verantwortliches Handeln; Auszeit von Schule und Elternhaus; Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Betreuungsangebote in den Ferien. Gefördert werden u. a.: Ferienlager; Zeltlager; andere Formen von Erholungsfahrten.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • In der Regel werden TN (Alter: 6 bis 17 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro geförderte 6 TN berücksichtigt werden); es gelten dieselben Förderpauschalen wie bei TN.
  • Ein Zuschuss erfolgt für eine Maßnahmendauer von mindestens 2 und maximal 20 Übernachtungen.
  • Es müssen mindestens 4 Kinder/Jugendliche an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 6 TN zu gewährleisten.
  • Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
  • Kinder unter 6 Jahren von Betreuer*innen können wie TN bezuschusst werden.

Höhe des Zuschusses

Die Erholungsmaßnahmen werden mit einer Förderpauschale je Tag und TN in Höhe von maximal 6,00 € bezuschusst.

Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Junge Menschen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.

(Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Ausbildung / Studium befinden, Freiwilligendienste leisten, schwerbehindert sind oder staatliche Transferleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Ferienfreizeiten und Fahrten

Förderbedingungen

  • In der Regel werden TN (Alter: 6 bis 17 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro geförderte 6 TN berücksichtigt werden); es gelten dieselben Förderpauschalen wie bei TN.
  • Ein Zuschuss erfolgt für eine Maßnahmendauer von mindestens 2 und maximal 20 Übernachtungen.
  • Es müssen mindestens 4 Kinder/Jugendliche an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 6 TN zu gewährleisten.
  • Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
  • Kinder unter 6 Jahren von Betreuer*innen können wie TN bezuschusst werden.

Höhe des Zuschusses

Die Erholungsmaßnahmen werden mit einer Förderpauschale je Tag und TN in Höhe von maximal 6,00 € bezuschusst.

Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

  • Ausgefülltes Antragsformular

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/62fe2e5b959a64037b1c50bc
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach