Jugendförderung: Örtliche Ferienspiele
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderbedingungen
- In der Regel werden TN (Alter: 6 bis 17 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
- Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden); es gelten dieselben Förderpauschalen wie bei TN.
- Ein Zuschuss erfolgt für eine Maßnahmendauer von mindestens 4 und maximal 21 Tagen.
- Es müssen mindestens 4 Kinder/Jugendliche an einer Maßnahme teilnehmen.
- Der Betreuungsschlüssel muss ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN betragen.
Höhe des Zuschusses
Die Ferienspielmaßnahmen werden mit folgenden Förderpauschalen je Tag und TN bezuschusst:
- Angebotsdauer von mindestens 3 Stunden 2,00 Euro
- Angebotsdauer von mindestens 6 Stunden 4,00 Euro
- Angebotsdauer von mindestens 9 Stunden 6,00 Euro
Bei Maßnahmen mit mindestens 9 Stunden Angebotsdauer werden ausschließlich TN im Alter von 6 bis 13 Jahren gefördert; das Angebot muss eine verlässliche Betreuung von 8:00 bis 17:00 Uhr, inkl. Frühstück und Mittagessen, beinhalten.
Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Allgemeine Informationen
Zielgruppen
Junge Menschen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.
(Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946