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Jugendförderung: Örtliche Ferienspiele

Zum Bereich der örtlichen Ferienspiele im Rahmen der Kinder- und Jugenderholung zählen in der Regel mehrtägige bzw. mehrwöchige Betreuungsangebote in den Schulferien. Dabei stehen folgende Aspekte im Vordergrund: Erlebnis, Abenteuer, Spaß; Gemeinschaftserleben und soziales Lernen in Gruppen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Betreuungsangebote in den Ferien. Gefördert werden u. a.: Betreuungsangebote in Mönchengladbach (inklusive Ausflüge ins Umland).

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • In der Regel werden TN (Alter: 6 bis 17 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden); es gelten dieselben Förderpauschalen wie bei TN.
  • Ein Zuschuss erfolgt für eine Maßnahmendauer von mindestens 4 und maximal 21 Tagen.
  • Es müssen mindestens 4 Kinder/Jugendliche an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Der Betreuungsschlüssel muss ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN betragen.

Höhe des Zuschusses

Die Ferienspielmaßnahmen werden mit folgenden Förderpauschalen je Tag und TN bezuschusst:

  • Angebotsdauer von mindestens 3 Stunden 2,00 Euro
  • Angebotsdauer von mindestens 6 Stunden 4,00 Euro
  • Angebotsdauer von mindestens 9 Stunden 6,00 Euro

Bei Maßnahmen mit mindestens 9 Stunden Angebotsdauer werden ausschließlich TN im Alter von 6 bis 13 Jahren gefördert; das Angebot muss eine verlässliche Betreuung von 8:00 bis 17:00 Uhr, inkl. Frühstück und Mittagessen, beinhalten.

Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Junge Menschen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.

(Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Örtliche Ferienspiele

Förderbedingungen

  • In der Regel werden TN (Alter: 6 bis 17 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
  • Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden); es gelten dieselben Förderpauschalen wie bei TN.
  • Ein Zuschuss erfolgt für eine Maßnahmendauer von mindestens 4 und maximal 21 Tagen.
  • Es müssen mindestens 4 Kinder/Jugendliche an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Der Betreuungsschlüssel muss ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN betragen.

Höhe des Zuschusses

Die Ferienspielmaßnahmen werden mit folgenden Förderpauschalen je Tag und TN bezuschusst:

  • Angebotsdauer von mindestens 3 Stunden 2,00 Euro
  • Angebotsdauer von mindestens 6 Stunden 4,00 Euro
  • Angebotsdauer von mindestens 9 Stunden 6,00 Euro

Bei Maßnahmen mit mindestens 9 Stunden Angebotsdauer werden ausschließlich TN im Alter von 6 bis 13 Jahren gefördert; das Angebot muss eine verlässliche Betreuung von 8:00 bis 17:00 Uhr, inkl. Frühstück und Mittagessen, beinhalten.

Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

  • Ausgefülltes Antragsformular

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/65b136a684931b184e75c55e
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach