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Untersuchungsberechtigungsschein
Einfache Sprache: Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein nachfolgend online beantragen. Sie benötigen hierfür ein Servicekonto.NRW.
Aktuell kommt es zu technischen Störungen beim Online-Service.
Bitte beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein ausschließlich per Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
- ist in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet,
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
Gebühren
Keine
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Bearbeitungsdauer
- Sofort im Rahmen der Vorsprache
- Die Bearbeitungsdauer von online gestellten Anträgen richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. eine Woche in Anspruch nehmen.
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-56789 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999