Untersuchungsberechtigungsschein
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Einfache Sprache: Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss sich eine sorgeberechtigte Person über den Online-Dienst registrieren und dort mittel eID-Funktion des elektronischen Personalausweises inkl. PIN über die BundID authentifizieren. Für den elektronischen Personalausweis benötigen Sie / benötigt ihr auch ein Lesegerat oder Smartphone sowie die AusweisAPP, um die Authentifizierung durchzuführen.
Jugendliche und junge Erwachsene (ab 16 Jahren) mit eigenen Ausweipapieren, eID-Funktion, PIN, Smartphone, AusweisAPP sowie BundID können den Online-Dienst eigenständig nutzen. Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
- ist in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet,
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
- Sofort im Rahmen der Vorsprache
- Die Bearbeitungsdauer von online gestellten Anträgen richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. eine Woche in Anspruch nehmen.
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999