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Untersuchungsberechtigungsschein

Hier können Sie als Jugendliche*r den Untersuchungsberechtigungsschein selbst beantragen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Einfache Sprache: Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

 

Bitte beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein über das Antragsformular über den rotten Button.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger

  • ist in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet,
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

  • Sofort im Rahmen der Vorsprache
  • Die Bearbeitungsdauer von online gestellten Anträgen richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. eine Woche in Anspruch nehmen.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rathaus Rheydt
Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-8169

Meldestelle Rheindahlen
Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Untersuchungsberechtigungsschein

Einfache Sprache: Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

 

Bitte beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein über das Antragsformular über den rotten Button.

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

Keine

UB-Schein, Untersuchung, Einstellungsuntersuchung für Jugendliche, Arztuntersuchung vor Ausbildung
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/636e347047a5850db8d610c6
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-56789
Fax
02161 25-53195