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Einfache Melderegisterauskunft

Wünschen Sie eine einfache Auskunft für sich selbst, dann beantragen Sie bitte online (kostenlos) eine (einfache) Meldebescheinigung unter: (einfache) Meldebescheinigung (amtliche Meldebestätigung) - Serviceportal Mönchengladbach (moenchengladbach.de)

Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.


Hinweis! Die Melderegisterauskunft ist eine Auskunft über Dritte.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach: 

  • der einfachen und
  • der erweiterten Melderegisterauskunft (siehe hier).

Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten: 

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist

Es gibt folgende Antragsmöglichkeiten:

Ab sofort können Melderegisterauskünfte grundsätzlich nur noch über das online ServicePortal der Stadt Mönchengladbach beantragt und bezahlt werden.

Im ServicePortal werden die zur Bearbeitung benötigten Daten und die nach dem Bundesmeldegesetz benötigten Erklärungen abgefragt. Die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr können Sie über die gängigen Onlinebezahlsysteme begleichen.

Welche Vorteile ergeben sich hierdurch?

  • Die Anträge können unmittelbar nach Antragstellung in die Bearbeitung gegeben werden. Zeitaufwendige Postwege werden dadurch vermieden.
  • Durch die vorgegebene Dateneingabe entfallen in der Regel mögliche Rückfragen.
  • Die Onlinebezahlung vermeidet beim Antragsteller aufwendige Zahlungsmodalitäten (Scheckausstellung, Erteilung Lastschrift).
  • Bei der Meldebehörde ist der Zahlungseingang sichergestellt, so dass ggf. zeitaufwendige Recherchen vermieden werden können.

Wenn die angefragte Person eindeutig identifiziert werden kann und keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen, wird die Auskunft schriftlich erteilt.

In Ausnahmefällen können einfache Melderegisterauskünfte auch über die nachstehende Wege beantragt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass Melderegisterauskünfte nicht per E-Mail oder telefonisch erteilt werden dürfen.

Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.  
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Beantragung:

Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

 

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

 

   

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich kann jede Privatperson zu jeder anderen Person eine Auskunft aus dem Melderegister erhalten.
  • Voraussetzung für die Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt um Ihnen eine Auskunft erteilen zu können.
  • Die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Ausnahmen sind, wenn
    • die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt hat
      oder
    • die um Auskunft verlangende Person oder Stelle gesondert erklärt, dass Ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
  • Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen“ Melderegister. Das „aktuelle“ Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Mönchengladbach gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Allgemeine Informationen

Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen“ Datenbestand. Das „aktuelle“ Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Mönchengladbach gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Hinweis für privatwirtschaftliche Großkunden:

Wenn Sie regelmäßig Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt Mönchengladbach beantragen, besteht die Möglichkeit sich hierzu bei RISER ID registrieren zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Weiterführende Informationen

Einfache Sprache:

Die Stadtverwaltung führt ein "aktuelles Melderegister". Darin stehen alle Bürger, die zur Zeit in Mönchengladbach gemeldet sind. Außerdem alle Bürger, die in den letzten 5 Jahren in Mönchengladbach gemeldet waren.

Wer einen wichtigen Grund dafür hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunft über eine andere Person anfordern. Das nennt man Melderegisterauskunft.

Hier geht es um eine einfache Melderegisterauskunft.

(es gibt auch eine erweiterte Melderegisterauskunft)

Mit der einfachen Melderegisterauskunft erhält man folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname oder Vornamen
  • Doktorgrad
  • aktuelle Adresse
  • dass die Person noch lebt oder dass sie gestorben ist

Damit man die einfache Melderegisterauskunft erhalten kann, muss man genaue Angaben zu der anderen Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift) haben.

Für Werbung oder Adresshandel wird keine Auskunft erteilt. Eine Ausnahme gilt, wenn die betreffende Person das erlaubt hat.

Sie können die einfache Melderegisterauskunft online,per Brief, E-Mail oder Fax beantragen. Es geht nicht per Telefon. Unten auf der Seite steht, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie die Gebühr von 11 € bezahlen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Kosten

11,00 Euro pro einfache Melderegisterauskunft

Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür die BundID.

Sollten Sie Ihre Anfrage nicht online beantragen und bezahlen, können Sie die Verwaltungsgebühr wie folgt bezahlen:

  • per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis):
    Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto:

    Stadtsparkasse Mönchengladbach
    IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
    (BIC: MGLSDE33XXX)

  • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
  • in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

Rechtsbehelf

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rathaus Rheydt
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-8169

Meldestelle Rheindahlen
Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Einfache Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach: 

  • der einfachen und
  • der erweiterten Melderegisterauskunft (siehe hier).

Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten: 

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist

Es gibt folgende Antragsmöglichkeiten:

Ab sofort können Melderegisterauskünfte grundsätzlich nur noch über das online ServicePortal der Stadt Mönchengladbach beantragt und bezahlt werden.

Im ServicePortal werden die zur Bearbeitung benötigten Daten und die nach dem Bundesmeldegesetz benötigten Erklärungen abgefragt. Die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr können Sie über die gängigen Onlinebezahlsysteme begleichen.

Welche Vorteile ergeben sich hierdurch?

  • Die Anträge können unmittelbar nach Antragstellung in die Bearbeitung gegeben werden. Zeitaufwendige Postwege werden dadurch vermieden.
  • Durch die vorgegebene Dateneingabe entfallen in der Regel mögliche Rückfragen.
  • Die Onlinebezahlung vermeidet beim Antragsteller aufwendige Zahlungsmodalitäten (Scheckausstellung, Erteilung Lastschrift).
  • Bei der Meldebehörde ist der Zahlungseingang sichergestellt, so dass ggf. zeitaufwendige Recherchen vermieden werden können.

Wenn die angefragte Person eindeutig identifiziert werden kann und keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen, wird die Auskunft schriftlich erteilt.

In Ausnahmefällen können einfache Melderegisterauskünfte auch über die nachstehende Wege beantragt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass Melderegisterauskünfte nicht per E-Mail oder telefonisch erteilt werden dürfen.

Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.  
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Beantragung:

Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

 

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

 

   

Einfache Sprache:

Die Stadtverwaltung führt ein "aktuelles Melderegister". Darin stehen alle Bürger, die zur Zeit in Mönchengladbach gemeldet sind. Außerdem alle Bürger, die in den letzten 5 Jahren in Mönchengladbach gemeldet waren.

Wer einen wichtigen Grund dafür hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunft über eine andere Person anfordern. Das nennt man Melderegisterauskunft.

Hier geht es um eine einfache Melderegisterauskunft.

(es gibt auch eine erweiterte Melderegisterauskunft)

Mit der einfachen Melderegisterauskunft erhält man folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname oder Vornamen
  • Doktorgrad
  • aktuelle Adresse
  • dass die Person noch lebt oder dass sie gestorben ist

Damit man die einfache Melderegisterauskunft erhalten kann, muss man genaue Angaben zu der anderen Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift) haben.

Für Werbung oder Adresshandel wird keine Auskunft erteilt. Eine Ausnahme gilt, wenn die betreffende Person das erlaubt hat.

Sie können die einfache Melderegisterauskunft online,per Brief, E-Mail oder Fax beantragen. Es geht nicht per Telefon. Unten auf der Seite steht, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie die Gebühr von 11 € bezahlen.

11,00 Euro pro einfache Melderegisterauskunft

Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür die BundID.

Sollten Sie Ihre Anfrage nicht online beantragen und bezahlen, können Sie die Verwaltungsgebühr wie folgt bezahlen:

  • per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis):
    Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto:

    Stadtsparkasse Mönchengladbach
    IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
    (BIC: MGLSDE33XXX)

  • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
  • in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original.
EMRA, Meldeauskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskunft, einfach
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
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Fax
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