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Erweiterte Melderegisterauskunft

Wünschen Sie eine erweiterte Auskunft für sich selbst, dann beantragen Sie bitte eine erweiterte Meldebescheinigung unter: Erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) - Serviceportal Mönchengladbach (moenchengladbach.de). Diese kostet zur Zeit 9 €, welche per ePayment (PayPal, Kreditkarte, PayDirekt) gezahlt werden kann. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die erweiterte Meldebescheinigung wird postalisch übersandt.

 

Die Melderegisterauskunft ist eine Auskunft über Dritte.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Einfache Sprache: Erweiterte Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach: 

  • der erweiterten und
  • der einfachen Melderegisterauskunft (siehe hier).  

Die erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:

Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Sterbedatum und -ort.

So können Sie die erweiterte Melderegisterauskunft beantragen: 

  • schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
  • per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
  • per Fax unter der Nummer 02161-2553195
  • persönlich in allen Bürgerservicestellen der Stadt Mönchengladbach 

 Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich kann jede Privatperson zu jeder anderen Person eine Auskunft aus dem Melderegister erhalten.
  • Voraussetzung für die Erteilung von erweiterten Melderegisterauskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt um Ihnen eine Auskunft erteilen zu können.
  • Die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Ausnahmen sind, wenn 
    • die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt hat
      oder
    • die um Auskunft verlangende Person oder Stelle gesondert erklärt, dass Ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten. 
  • Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ glaubhaft gemacht werden. Ein „berechtigtes Interesse“ ist jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse, dass rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (z.B. Gläubigerinteresse an der Bonität Vertragsschließender). Ein „rechtliches Interesse“ liegt vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. Ein „rechtliches Interesse“ beinhaltet immer zugleich ein „berechtigtes Interesse“.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, die ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ belegen.

Allgemeine Informationen

Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen“ Datenbestand. Das „aktuelle“ Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Mönchengladbach gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Kosten

15,00 €

Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Die Verwaltungsgebühr können Sie 

  • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
  • in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original oder
  • per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis)

bezahlen.

Bei persönlicher Vorsprache kann die Gebühr in bar oder per EC-Karte (mit PIN) entrichtet werden.

Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto: 
IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
Stadtsparkasse Mönchengladbach (BIC: MGLSDE33XXX) 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

Verwandte Dienstleistungen

Einfache Melderegisterauskunft
Hausauskunft

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rathaus Rheydt
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-8169

Meldestelle Rheindahlen
Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Erweiterte Melderegisterauskunft

Einfache Sprache: Erweiterte Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach: 

  • der erweiterten und
  • der einfachen Melderegisterauskunft (siehe hier).  

Die erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:

Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Sterbedatum und -ort.

So können Sie die erweiterte Melderegisterauskunft beantragen: 

  • schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
  • per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
  • per Fax unter der Nummer 02161-2553195
  • persönlich in allen Bürgerservicestellen der Stadt Mönchengladbach 

 Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Nachweise, die ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ belegen.

15,00 €

Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Die Verwaltungsgebühr können Sie 

  • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
  • in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original oder
  • per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis)

bezahlen.

Bei persönlicher Vorsprache kann die Gebühr in bar oder per EC-Karte (mit PIN) entrichtet werden.

Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto: 
IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
Stadtsparkasse Mönchengladbach (BIC: MGLSDE33XXX) 

EMA, Meldeauskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskunft
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