Erweiterte Melderegisterauskunft
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Einfache Sprache: Erweiterte Melderegisterauskunft
Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach:
- der erweiterten und
- der einfachen Melderegisterauskunft (siehe hier).
Die erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:
Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und -ort,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugs- und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Sterbedatum und -ort.
So können Sie die erweiterte Melderegisterauskunft beantragen:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
- persönlich in allen Bürgerservicestellen der Stadt Mönchengladbach
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Voraussetzungen
- Grundsätzlich kann jede Privatperson zu jeder anderen Person eine Auskunft aus dem Melderegister erhalten.
- Voraussetzung für die Erteilung von erweiterten Melderegisterauskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt um Ihnen eine Auskunft erteilen zu können.
- Die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Ausnahmen sind, wenn
- die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt hat
oder - die um Auskunft verlangende Person oder Stelle gesondert erklärt, dass Ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
- die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt hat
- Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ glaubhaft gemacht werden. Ein „berechtigtes Interesse“ ist jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse, dass rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (z.B. Gläubigerinteresse an der Bonität Vertragsschließender). Ein „rechtliches Interesse“ liegt vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. Ein „rechtliches Interesse“ beinhaltet immer zugleich ein „berechtigtes Interesse“.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise, die ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ belegen.
Allgemeine Informationen
Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen“ Datenbestand. Das „aktuelle“ Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Mönchengladbach gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
15,00 €
Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.
Die Verwaltungsgebühr können Sie
- in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
- in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original oder
- per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis)
bezahlen.
Bei persönlicher Vorsprache kann die Gebühr in bar oder per EC-Karte (mit PIN) entrichtet werden.
Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto:
IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
Stadtsparkasse Mönchengladbach (BIC: MGLSDE33XXX)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999