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Hausauskunft

Hauseigentümer*innen können kostenlos Auskunft darüber bekommen, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, soweit dies ohne Beeinträchtigung von Rechten Dritter möglich ist.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Meldebehörde hat dem Eigentümer (bzw. dem Wohnungsgeber) einer Wohnung bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.

So können Sie die Hausauskunft beantragen:

  • online (siehe roter Button)
  • schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
  • per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
  • per Fax unter der Nummer 02161-2553195

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung und können ein rechtliches Interesse (z.B. Abrechnung Nebenkosten) glaubhaft machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung sind (z.B. anhand eines Grundbuchauszuges)

  • Das „rechtliche Interesse“ kann dadurch glaubhaft gemacht werden, dass im Antrag formlos mitgeteilt wird, zu welchem Zweck die Hausauskunft benötigt wird.

Allgemeine Informationen

Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Bis zu zwei Wochen

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Hausauskunft

Die Meldebehörde hat dem Eigentümer (bzw. dem Wohnungsgeber) einer Wohnung bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.

So können Sie die Hausauskunft beantragen:

  • online (siehe roter Button)
  • schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
  • per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
  • per Fax unter der Nummer 02161-2553195

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

  • Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung sind (z.B. anhand eines Grundbuchauszuges)

  • Das „rechtliche Interesse“ kann dadurch glaubhaft gemacht werden, dass im Antrag formlos mitgeteilt wird, zu welchem Zweck die Hausauskunft benötigt wird.

Keine

gemeldete Personen, wer wohnt in meinem Haus, Untervermietung, Untermiete, Melderegisterauskunft an Vermieter, Melderegisterauskunft an Eigentümer,
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6864de0db155cf332dfb8fc9
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53195

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