Reisepass
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Für Auslandsreisen müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Reisepass, wenn nicht vorhanden einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original mit.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads.
- Bei der Beantragung für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine sogenannte „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie unter Formulare.
Allgemeine Informationen
Reisepass als Reisedokument
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen „Anmerkungen“.
Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender Flugreise
Sollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei.
Sicherheitsmerkmale des Reisepasses
Beim Reisepass werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Der Chip ermöglicht die elektronische Überprüfung, ob der Dokumentennutzer auch tatsächlich der Inhaber ist. Nähere Informationen zum Thema Reisepass erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern.
Erstellen von Lichtbildern in den Meldestellen Vitus-Center und Rathaus Rheydt
In der Meldestelle Vitus-Center steht Ihnen für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes ein Selbsterfassungsterminal zur Verfügung. Außerdem haben Sie in der Meldestelle Rheydt die Möglichkeit, ein biometrisches Lichtbild in einem Fotoautomaten zu erstellen.
Änderung des Familiennamens bei bevorstehender Eheschließung
Ändert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Reisepass maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, beziehungsweise die Begründung einer Lebenspartnerschaft, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.
Änderung des Namens und der Geschlechtszugehörigkeit / Namensänderung bei Adoption
Informationen zu Namensänderungen und die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz (TSG) sowie Namensänderungen bei Adoptionen haben wir in einem Merkblatt für Sie zugesammengefasst. Dieses erhalten Sie unter Downloads.
Weiterführende Informationen
Online-Service zur Reisepassabholung
Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass zur Abholung für Sie bereit liegt? Dies können Sie hier unkompliziert in Erfahrung bringen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Reisepässe werden nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies kann ca. 4 - 6 Wochen dauern. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei beträgt hier in der Regel 4 - 5 Werktage.
In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass mit der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr zu beantragen. Dieser Reisepass wird sofort in den Meldestellen ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Hierzu legen Sie bitte geeignete Nachweise vor.
Kosten
Reisepass mit 32 Seiten
- Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag)
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32/48 Seiten
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 Euro/124,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro/91,50 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Änderung des Wohnortes im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: 6,00 Euro
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Formulare, Dokumente
Formulare:
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999