Bewohnerparkausweis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Für die Beantragung eines solchen Bewohnerparkausweises müssen Sie in einem der ausgewiesenen „Bewohnerparkgebiete“ gemeldet sein und Ihr Kfz darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten.
Für die Antragsstellung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis und Ihren Kfz-Schein. Sollte es sich bei dem von Ihnen genutzten Kfz um einen Firmenwagen handeln, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzungsüberlassung erforderlich.
Die Bewohnerparkausweise können wahlweise für 3, 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Dauer (siehe: Fristen, Dauer und Gebühren). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls ein Bewohnerparkausweis abläuft, bitten wir Sie einen Neuen zu beantragen.
Wenn Sie in ein Bewohnerparkgebiet zuziehen, können Sie im Rahmen Ihrer behördlichen Ummeldung den Antrag für Ihren Bewohnerparkausweis stellen. Diesen Service bietet die Stadt in den Meldestellen MG-Nord (Vitus-Center) und MG-Süd (Rathaus Rheydt) ausschließlich im Rahmen Ihrer Ummeldung an. Eine spätere Antragsstellung ist in den Meldestellen nicht möglich.
Kurzanleitung Online-Antragstellung Bewohnerparken öffnen
Voraussetzungen
Für die folgenden neun Wohnquartiere können Bewohnerparkausweise ausgestellt werden, sofern Sie in diesen Gebieten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind:
Wohnquartier Altstadt:
- Heinrichstraße
- Gasthausstraße ab Nr. 22 - 72 und 27 - 67
- Ludwigstraße
Bewohner/innen der Waldhausener Straße 1 - 64 und 2 - 89 sind berechtigt einen Bewohnerparkausweis für das Wohnquartier Altstadt zu erwerben.
Wohnquartier "MG-B" (Bethesda):
- Ludwig-Weber-Straße
- Am Steinberg 2 - 46 und 5 - 41
Wohnquartier "MG-C" (Gründerzeitviertel West):
- Adenauerplatz
- Albertusstraße 18 - 60
- Bettrather Straße 2 -12
- Bismarckstraße 57 - 115 (nur ungerade Hausnummern)
- Blücherstraße
- Croonsallee
- Ferdinandstraße
- Hermannstraße
- Hohenzollernstraße 44-70 (nur gerade Hausnummern)
- Kaiserstraße 1 - 73
- Kleiststraße
- Lützowstraße
- Parkstraße 15 - 71
- Regentenstraße 1 - 59 und 2 - 92
- Steinmetzstraße 1 - 51 (nur ungerade Hausnummern)
- Viersener Straße 6 - 48 (nur gerade Hausnummern)
- Yorckstraße
Wohnquartier "MG-E":
- Lüpertzender Straße 1 - 93 und 6 - 88
- Bleichstraße
- An der Flieschermühle
- An der Lingenmühle
- Am Kämpchen
- Spatzenberg
Wohnquartier "MG-F":
- August-Pieper-Straße
- Barbarossastraße
- Franz-Brandts-Allee
- Karmannstraße
- Kyffhäuser Straße
- Staufenstraße
- Waldhausener Straße 84 A - 160 und 91 - 171
- Windthorststraße
- Santanderplatz
- Aachener Straße 12 - 120 und 17 - 107
Wohnquartier "MG-G":
- Bökelstraße 24 - 80 und 39 - 63
- Gneisenaustraße 44 - 60 und 35 - 53
- Hohenzollernstraße 123 - 193
- Rheinbahnstraße
- Scharnhorststraße 1-39 und 4-34
- Schwogenstraße 70 -120 und 85 a -119 a
Wohnquartier "MG-H" Fachhochschule:
- Brandenberger Straße
- Breite Straße 7- 19, 6-22
- Brombergerstraße
- Brucknerallee 228-232
- Richard-Wagner- Straße
- Siepensteg
- Webschulstraße 16-62, 31-43
Wohnquartier "MG-I" (Am Wasserturm):
- Am neuen Wasserturm 1 - 3
- Bebericher Straße 1 - 67 und 4 - 72
- Beethovenstraße 4 - 52 und 5 - 63
- Benediktiner Straße 1 - 21
- Bettrather Straße 7 – 91 und 14 - 82
- Franziskanerstraße
- Hagelkreuzstraße
- Lindenstraße 22 – 158 und 5 – 127
- Marktfeldstraße 113 – 135
- Mozartstraße
- Viersener Straße 56 – 136 und 55 – 145
Wohnquartier „MG-J“ (Westend):
- Alexianerstraße 2-6
- Hittastraße 1-45 (nur gerade Hausnummern)
- Knopsstraße 18-64 und 5-53
- Luisenstraße 85-151 und 76-146
- Milostraße 2-4 und 1-5
- Turmstraße 36-54 und 39-55
Wohnquartier Gründerzeitviertel Ost:
- Am Landgericht
- Bismarckstraße 56 - 118 (nur gerade Hausnummern)
- Eickener Straße 29 -115 und 30 - 86
- Gneisenaustraße 2 - 36 und 3 - 25
- Goethestraße
- Hohenzollernstraße 106 - 178 (nur gerade Hausnummern)
- Humboldtstraße 27 - 75 und 32 - 76
- Kaiserstraße 74 - 172 und 85 - 173
- Körnerstraße
- Lessingstraße
- Margarethenstraße
- Neuhofstraße
- Regentenstraße 65 - 151 und 104 - 240
- Schillerstraße 14 a - 80 und 31 - 85
- Sittardstraße 33 - 73 und 38 - 82
- Steinmetzstraße, nur Nordseite von Bismarckstraße bis Eickener Straße
Wohnquartier "RY-A":
- Brucknerallee 6 - 118 und 7 - 115
- Friedrich-Ebert-Straße 91 - 193 und 76 - 174
- Logenstraße
- Mühlenstraße 2 - 100 und 19 - 89
- Nordstraße 1 - 113 und 2 - 114
- Oskar-Graemer-Straße
- Pahlkestraße
- Werner-Gilles-Straße
- Wilhelm-Strater-Straße 6 - 100 und 17 - 89
- Taubenstraße
- Freiheitsstraße
Wohnquartier "RY-B":
- Hugo-Preuß-Straße
- Waisenhausstraße
Wohnquartier "RY-C":
- Vierhausstraße
- Endepohlstraße
- Wickrather Straße 3-39 (nur ungerade Hausnummern)
Wohnquartier "RY-E":
- Bogenstraße
- Scheibenstraße
- Pfeilstraße
- Hornstraße
- Jägerstraße
- Wildstraße 8-12
Erforderliche Unterlagen
bei Verlängerung (entspricht einer Neubeantragung):
- Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
- Kfz-Schein
- Bescheinigung des Halters oder der Halterin über dauerhafte Nutzung, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
- Bescheinigung der Arbeitsstelle, bei privat genutztem Dienstfahrzeug
bei Kennzeichen- und Adressänderung:
- Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
- alten Parkausweis
- neuen Kfz-Schein
- Bescheinigung des Halters / der Halterin oder der Arbeitsstelle, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
-
Änderungen im laufenden Genehmigungszeitraum können lediglich persönlich vor Ort vorgenommen werden.
Dazu muss ein Termin vereinbart werden: Erlaubnisse nach der STVO -> Erteilung/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweise
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
- 7,50 Euro bis 3 Monate
- 15,00 Euro bis 6 Monate
- 30,00 Euro bis 1 Jahr
- 60,00 Euro bis 2 Jahre
Bei Änderungen bzw. Verlust sind Gebühren in Höhe von 12,80 EUR zu entrichten.
Sie können den Bewohnerparkausweis online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür eine BundID.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
Zuständige Abteilung
Erlaubnisse nach der StVORheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
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