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Bewohnerparkausweis

Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Der Bewohnerparkausweis ermöglicht gebührenfreies Parken in einem Bewohnerparkgebiet. Er befreit den Inhaber davon, die Parkgebühren in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung zu entrichten. 

Ihren Antrag können Sie vollständig, d. h. von der Antragsstellung bis zum Druck des Bewohnerparkausweises über unseren Online-Dienst stellen.

Sollten sich hierbei Probleme ergeben kontaktieren Sie uns gerne per Email, oder buchen Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache. Nutzen Sie hierzu unsere Online-Terminvereinbarung (Ein Vorsprache ohne Termin ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich).


Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der  BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zwar zum Parken in der Sonderparkzone, dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung stehen muss oder dass ein spezieller Stellplatz für Sie reserviert wird. Außerdem ist der Ausweis nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig und darf nur für dieses verwendet werden.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für die Beantragung eines solchen Bewohnerparkausweises müssen Sie in einem der ausgewiesenen „Bewohnerparkgebiete“ gemeldet sein und Ihr Kfz darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten.

Für die Antragsstellung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis und Ihren Kfz-Schein. Sollte es sich bei dem von Ihnen genutzten Kfz um einen Firmenwagen handeln, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzungsüberlassung erforderlich.

Die Bewohnerparkausweise können wahlweise für 3, 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Dauer (siehe: Fristen, Dauer und Gebühren). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls ein Bewohnerparkausweis abläuft, bitten wir Sie einen Neuen zu beantragen.

Wenn Sie in ein Bewohnerparkgebiet zuziehen, können Sie im Rahmen Ihrer behördlichen Ummeldung den Antrag für Ihren Bewohnerparkausweis stellen. Diesen Service bietet die Stadt in den Meldestellen MG-Nord (Vitus-Center) und MG-Süd (Rathaus Rheydt) ausschließlich im Rahmen Ihrer Ummeldung an. Eine spätere Antragsstellung ist in den Meldestellen nicht möglich.

Kurzanleitung Online-Antragstellung Bewohnerparken öffnen

 

 

 

Voraussetzungen

Für die folgenden neun Wohnquartiere können Bewohnerparkausweise ausgestellt werden, sofern Sie in diesen Gebieten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind:

 

Wohnquartier Altstadt:

  • Heinrichstraße
  • Gasthausstraße ab Nr. 22 - 72 und 27 - 67
  • Ludwigstraße 

Bewohner/innen der Waldhausener Straße 1 - 64 und 2 - 89 sind berechtigt einen Bewohnerparkausweis für das Wohnquartier Altstadt zu erwerben.

 

Wohnquartier "MG-B" (Bethesda):

  • Ludwig-Weber-Straße
  • Am Steinberg 2 - 46 und 5 - 41

 

Wohnquartier "MG-C" (Gründerzeitviertel West):

  • Adenauerplatz
  • Albertusstraße 18 - 60
  • Bettrather Straße 2 -12
  • Bismarckstraße 57 - 115 (nur ungerade Hausnummern)
  • Blücherstraße
  • Croonsallee
  • Ferdinandstraße
  • Hermannstraße
  • Hohenzollernstraße 44-70 (nur gerade Hausnummern)
  • Kaiserstraße 1 - 73
  • Kleiststraße
  • Lützowstraße
  • Parkstraße 15 - 71
  • Regentenstraße 1 - 59 und 2 - 92
  • Steinmetzstraße 1 - 51 (nur ungerade Hausnummern)
  • Viersener Straße 6 - 48 (nur gerade Hausnummern)
  • Yorckstraße

 

Wohnquartier "MG-E":

  • Lüpertzender Straße 1 - 93 und 6 - 88
  • Bleichstraße
  • An der Flieschermühle
  • An der Lingenmühle
  • Am Kämpchen
  • Spatzenberg 

 

Wohnquartier "MG-F": 

  • August-Pieper-Straße
  • Barbarossastraße
  • Franz-Brandts-Allee
  • Karmannstraße
  • Kyffhäuser Straße
  • Staufenstraße
  • Waldhausener Straße 84 A - 160 und 91 - 171
  • Windthorststraße
  • Santanderplatz 
  • Aachener Straße 12 - 120 und 17 - 107

 

Wohnquartier "MG-G": 

  • Bökelstraße 24 - 80 und 39 - 63
  • Gneisenaustraße 44 - 60 und 35 - 53
  • Hohenzollernstraße 123 - 193
  • Rheinbahnstraße
  • Scharnhorststraße 1-39 und 4-34
  • Schwogenstraße 70 -120 und 85 a -119 a

 

Wohnquartier "MG-H" Fachhochschule:

  • Brandenberger Straße
  • Breite Straße 7- 19, 6-22
  • Brombergerstraße
  • Brucknerallee 228-232
  • Richard-Wagner- Straße
  • Siepensteg
  • Webschulstraße 16-62, 31-43

 

Wohnquartier "MG-I" (Am Wasserturm): 

  • Am neuen Wasserturm 1 - 3
  • Bebericher Straße 1 - 67 und 4 - 72
  • Beethovenstraße 4 - 52 und 5 - 63
  • Benediktiner Straße 1 - 21
  • Bettrather Straße 7 – 91 und 14 - 82
  • Franziskanerstraße
  • Hagelkreuzstraße
  • Lindenstraße 22 – 158 und 5 – 127
  • Marktfeldstraße 113 – 135
  • Mozartstraße
  • Viersener Straße 56 – 136 und 55 – 145

 

Wohnquartier „MG-J“ (Westend):

  • Alexianerstraße 2-6
  • Hittastraße 1-45 (nur gerade Hausnummern)
  • Knopsstraße 18-64 und 5-53
  • Luisenstraße 85-151 und 76-146
  • Milostraße 2-4 und 1-5
  • Turmstraße 36-54 und 39-55

 

 Wohnquartier Gründerzeitviertel Ost:

  • Am Landgericht
  • Bismarckstraße 56 - 118 (nur gerade Hausnummern)
  • Eickener Straße 29 -115 und 30 - 86
  • Gneisenaustraße 2 - 36 und 3 - 25
  • Goethestraße
  • Hohenzollernstraße 106 - 178 (nur gerade Hausnummern)
  • Humboldtstraße 27 - 75 und 32 - 76
  • Kaiserstraße 74 - 172 und 85 - 173
  • Körnerstraße
  • Lessingstraße
  • Margarethenstraße
  • Neuhofstraße
  • Regentenstraße 65 - 151 und 104 - 240
  • Schillerstraße 14 a - 80 und 31 - 85
  • Sittardstraße 33 - 73 und 38 - 82
  • Steinmetzstraße, nur Nordseite von Bismarckstraße bis Eickener Straße 

 

Wohnquartier "RY-A":

  • Brucknerallee 6 - 118 und 7 - 115
  • Friedrich-Ebert-Straße 91 - 193 und 76 - 174
  • Logenstraße
  • Mühlenstraße 2 - 100 und 19 - 89
  • Nordstraße 1 - 113 und 2 - 114
  • Oskar-Graemer-Straße
  • Pahlkestraße
  • Werner-Gilles-Straße
  • Wilhelm-Strater-Straße 6 - 100 und 17 - 89
  • Taubenstraße
  • Freiheitsstraße

 

Wohnquartier "RY-B":

  • Hugo-Preuß-Straße
  • Waisenhausstraße

 

Wohnquartier "RY-C":

  • Vierhausstraße
  • Endepohlstraße
  • Wickrather Straße 3-39 (nur ungerade Hausnummern)

 

Wohnquartier "RY-E":

  • Bogenstraße
  • Scheibenstraße
  • Pfeilstraße
  • Hornstraße
  • Jägerstraße
  • Wildstraße 8-12

 

Erforderliche Unterlagen

bei Verlängerung (entspricht einer Neubeantragung):

  • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Kfz-Schein
  • Bescheinigung des Halters oder der Halterin über dauerhafte Nutzung, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
  • Bescheinigung der Arbeitsstelle, bei privat genutztem Dienstfahrzeug

bei Kennzeichen- und Adressänderung:

  • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • alten Parkausweis
  • neuen Kfz-Schein
  • Bescheinigung des Halters / der Halterin oder der Arbeitsstelle, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
  • Änderungen im laufenden Genehmigungszeitraum können lediglich persönlich vor Ort vorgenommen werden.
    Dazu muss ein Termin vereinbart werden: Erlaubnisse nach der STVO ->  Erteilung/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweise

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

  • 7,50 Euro bis 3 Monate
  • 15,00 Euro bis 6 Monate
  • 30,00 Euro bis 1 Jahr
  • 60,00 Euro bis 2 Jahre

Bei Änderungen bzw. Verlust sind Gebühren in Höhe von 12,80 EUR zu entrichten.

Sie können den Bewohnerparkausweis online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.  Sie benötigen hierfür eine BundID.

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung

 

Zuständige Abteilung

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Bewohnerparkausweis

Für die Beantragung eines solchen Bewohnerparkausweises müssen Sie in einem der ausgewiesenen „Bewohnerparkgebiete“ gemeldet sein und Ihr Kfz darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten.

Für die Antragsstellung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis und Ihren Kfz-Schein. Sollte es sich bei dem von Ihnen genutzten Kfz um einen Firmenwagen handeln, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzungsüberlassung erforderlich.

Die Bewohnerparkausweise können wahlweise für 3, 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Dauer (siehe: Fristen, Dauer und Gebühren). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls ein Bewohnerparkausweis abläuft, bitten wir Sie einen Neuen zu beantragen.

Wenn Sie in ein Bewohnerparkgebiet zuziehen, können Sie im Rahmen Ihrer behördlichen Ummeldung den Antrag für Ihren Bewohnerparkausweis stellen. Diesen Service bietet die Stadt in den Meldestellen MG-Nord (Vitus-Center) und MG-Süd (Rathaus Rheydt) ausschließlich im Rahmen Ihrer Ummeldung an. Eine spätere Antragsstellung ist in den Meldestellen nicht möglich.

Kurzanleitung Online-Antragstellung Bewohnerparken öffnen

 

 

 

bei Verlängerung (entspricht einer Neubeantragung):

  • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Kfz-Schein
  • Bescheinigung des Halters oder der Halterin über dauerhafte Nutzung, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
  • Bescheinigung der Arbeitsstelle, bei privat genutztem Dienstfahrzeug

bei Kennzeichen- und Adressänderung:

  • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • alten Parkausweis
  • neuen Kfz-Schein
  • Bescheinigung des Halters / der Halterin oder der Arbeitsstelle, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
  • Änderungen im laufenden Genehmigungszeitraum können lediglich persönlich vor Ort vorgenommen werden.
    Dazu muss ein Termin vereinbart werden: Erlaubnisse nach der STVO ->  Erteilung/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweise

 

  • 7,50 Euro bis 3 Monate
  • 15,00 Euro bis 6 Monate
  • 30,00 Euro bis 1 Jahr
  • 60,00 Euro bis 2 Jahre

Bei Änderungen bzw. Verlust sind Gebühren in Höhe von 12,80 EUR zu entrichten.

Sie können den Bewohnerparkausweis online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.  Sie benötigen hierfür eine BundID.

 

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https://service.moenchengladbach.de/bewohnerparken
Erlaubnisse nach der StVO
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach