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Antrag auf Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung

Sofern Sie in Küchen von Gaststätten oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung Lebensmittel herstellen, behandeln oder vertreiben möchten, ist es erforderlich, dass Sie über eine Bescheinigung verfügen, die nicht älter als drei Monate ist und die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt bestätigt.

Das Hauptziel dieser Schulung besteht darin, dass Sie frühzeitig Symptome von Infektionskrankheiten bei sich selbst oder Ihren Kollegen erkennen können. Dadurch sollen eine weitere Verbreitung von Infektionen sowie eine Kontamination der Lebensmittel vermieden werden. Zusätzlich werden Ihnen während der Schulung Kenntnisse vermittelt, um einschätzen zu können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Nachdem Sie den Antrag mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt haben, werden Ihnen im Rahmen der Belehrung Video-Sequenzen präsentiert. Basierend auf diesenm Video sind Sie anschließend dazu aufgefordert, einen Fragenkatalog zu beantworten. Bei falschen Antworten haben Sie die Möglichkeit, die Fragen zu wiederholen. Erst wenn Sie alle Fragen korrekt beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt wurden und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Sobald die Belehrung abgeschlossen ist und die Gebühr entrichtet wurde, erhalten Sie die Bescheinigung per Post.

Voraussetzungen

  • Sie gehen einer Tätigkeit nach, bei der Sie in den Kontakt mit Lebensmitteln kommen und sind noch nicht im Besitz einer gültigen Bescheinigung über eine erfolgte Infektionsschutzbelehrung.
  • Sie zeigen keine Anzeichen für eine infektiöse Erkrankung.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Sofern Sie sich regelmäßig in Küchen oder vergleichbaren Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, ist es ebenfalls erforderlich, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Kosten

Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: Nein
Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.

Für Schülerpraktikanten von städt. Schulen und Eltern, die beim gesunden Frühstück an Schulen helfen, ist die Belehrung gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Gesundheit
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Antrag auf Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung

Nachdem Sie den Antrag mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt haben, werden Ihnen im Rahmen der Belehrung Video-Sequenzen präsentiert. Basierend auf diesenm Video sind Sie anschließend dazu aufgefordert, einen Fragenkatalog zu beantworten. Bei falschen Antworten haben Sie die Möglichkeit, die Fragen zu wiederholen. Erst wenn Sie alle Fragen korrekt beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt wurden und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Sobald die Belehrung abgeschlossen ist und die Gebühr entrichtet wurde, erhalten Sie die Bescheinigung per Post.

  • Gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber
Sofern Sie sich regelmäßig in Küchen oder vergleichbaren Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, ist es ebenfalls erforderlich, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.

Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: Nein
Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.

Für Schülerpraktikanten von städt. Schulen und Eltern, die beim gesunden Frühstück an Schulen helfen, ist die Belehrung gebührenfrei

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Fachbereich Gesundheit
Anschrift
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach