Grundstückswertermittlung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Wert, der zu einem bestimmten Stichtag, unter Berücksichtigung
- der Qualität des Grundstücks
- des Zustands der Gebäude,
am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.
Ein Verkehrswertgutachten kann z. B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Allgemeine Wertermittlung zu Verkaufszwecken
- Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen bei Erbschaften
- Ermittlung von Ausgleichsansprüchen bei Ehescheidungen
- Privatisierung von betrieblichem Grundstückseigentum
Der Auftragsgegenstand kann sein:
- die Ermittlung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks,
- der Wert eines Rechts an einem Grundstück,
- der Wert eines mit einem Recht belasteten Grundstücks,
- die Höhe von Miet- und Pachtwerten
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer*innen,
- Inhaber*innen von Rechten,
- bevollmächtigte Personen,
- Behörden,
- Gerichte und Justizbehörden
Erforderliche Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:
- als Eigentürmer*in: Eigentumsnachweis
- als bevollmächtige Person: Vollmacht
- als Erb*in oder Erbengemeinschaft: Erbschein
Bitte unterstützen Sie uns bei der Erstellung des Gutachtens mit wertrelevanten Informationen, z. B.:
- Bauzeichnungen,
- Baugenehmigungen,
- Aufteilungspläne,
- Wohnflächenberechnungen,
- Mietverträge,
- Protokolle Eigentümerversammlung.
Allgemeine Informationen
Hinweise:
Im Rahmen der Grundstückswertermittlung werden Besichtigungstermine vor Ort, mit Zugang zu allen Gebäudeteilen, notwendig. Damit Fotos vom Grundstück inkl. Aufbauten angefertigt werden können, bitten wir Sie um Zugang zu allen Räumlichkeiten und Gebäudeteilen und ggf. um das Einverständnis Ihrer Mieter*innen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität des Einzelfalles.
Kosten
Die Gebühren entstehen in Abhängigkeit vom ermittelten Verkehrswert.
- Wert bis 1 Millionen Euro: 1.400 Euro zzgl. 0,2 % des ermittelten Wertes
- Wert über 1 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro: 2.400 Euro zzgl. 0,1 % des ermittelten Wertes
- Wert über 10 Millionen Euro: 9.400 Euro zzgl. 0,03 % des ermittelten Wertes
zzgl. Umsatzsteuer
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Zuständige Abteilung
FB 62 - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses_ _
41050 Mönchengladbach
E-Mail: gutachterausschuss@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8750
weitere Informationen...