Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler*innen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Immobilienkreditvermittler ist, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträge, die
- entweder durch ein Grundpfandrecht besichert sind oder
- die für den Erwerb oder Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstückgleichen Rechten bestimmt sind,
zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer vermittelt oder Dritte zu solchen Verträgen berät.
Honorar-Immobiliarberater ist, wer eine unabhängige Beratung zu Immobilienkreditverträgen anbietet oder als unabhängiger Berater auftritt.
Wenn Sie als Immobiliendarlehensvermittler*innen tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.
Erlaubnisse für Immobiliendarlehensvermittler*innen sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.
Weiterhin können Sie für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen:
- Immobiliendarlehensvermittler*innen - Erlaubnis - hier geht es zum Online-Antrag
Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.
Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
finden Sie in der Verordnung für Immobiliendarlehensvermittler*innen oder siehe IHK Mittlerer Niederrhein
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
- Erlaubnisverfahren nach § 34 i Abs. 1, Abs. 5 GewO = 154,00 €
- Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender) = 56,00 €
- Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter) = 34,00 €
- Verfahren nach § 34 i Abs. 4 GewO - (Aufnahme eines Vermittlers aus einem EU/EWR-Staat) = 26,00 €
- Registrierung pro EU/EWR-Land = 27,00 €
Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
IHK Mittlerer NiederrheinBismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Tel.: 02161 241-0
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