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Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler*innen

Zum 21. März 2016 haben sich die Zulassungsregeln für Immobilienkreditvermittler geändert. Diese benötigen nun eine Erlaubnis nach § 34 i GewO und müssen sich im Vermittlerregister eintragen lassen.

 

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchten oder Dritte zu solchen Verträgen beraten möchten (Immobiliardarlehensvermittler), benötigen Sie die Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Die Gewerbeanmeldung erfolgt über die Gewerbemeldestelle der Stadt Mönchengladbach: Gewerbemeldestelle

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Immobilienkreditvermittler ist, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträge, die

  • entweder durch ein Grundpfandrecht besichert sind oder
  • die für den Erwerb oder Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstückgleichen Rechten bestimmt sind,

zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer vermittelt oder Dritte zu solchen Verträgen berät.

Honorar-Immobiliarberater ist, wer eine unabhängige Beratung zu Immobilienkreditverträgen anbietet oder als unabhängiger Berater auftritt.

Wenn Sie als Immobiliendarlehensvermittler*innen tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.

Erlaubnisse für Immobiliendarlehensvermittler*innen sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.

Weiterhin können Sie für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen:

  • Immobiliendarlehensvermittler*innen - Erlaubnis - hier geht es zum Online-Antrag

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

 

Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.

Voraussetzungen

siehe IHK Mittlerer Niederrhein

Erforderliche Unterlagen

siehe IHK Mittlerer Niederrhein

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

finden Sie in der Verordnung für Immobiliendarlehensvermittler*innen oder siehe IHK Mittlerer Niederrhein

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):

  • Erlaubnisverfahren nach § 34 i Abs. 1, Abs. 5 GewO = 154,00 €
  • Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender) = 56,00 €
  • Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter) = 34,00 €
  • Verfahren nach § 34 i Abs. 4 GewO - (Aufnahme eines Vermittlers aus einem EU/EWR-Staat) = 26,00 €
  • Registrierung pro EU/EWR-Land = 27,00 €

Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

IHK Mittlerer Niederrhein
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de

Tel.: 02161 241-0
weitere Informationen...
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler*innen

Immobilienkreditvermittler ist, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträge, die

  • entweder durch ein Grundpfandrecht besichert sind oder
  • die für den Erwerb oder Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstückgleichen Rechten bestimmt sind,

zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer vermittelt oder Dritte zu solchen Verträgen berät.

Honorar-Immobiliarberater ist, wer eine unabhängige Beratung zu Immobilienkreditverträgen anbietet oder als unabhängiger Berater auftritt.

Wenn Sie als Immobiliendarlehensvermittler*innen tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.

Erlaubnisse für Immobiliendarlehensvermittler*innen sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.

Weiterhin können Sie für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen:

  • Immobiliendarlehensvermittler*innen - Erlaubnis - hier geht es zum Online-Antrag

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

 

Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.

nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):

  • Erlaubnisverfahren nach § 34 i Abs. 1, Abs. 5 GewO = 154,00 €
  • Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender) = 56,00 €
  • Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter) = 34,00 €
  • Verfahren nach § 34 i Abs. 4 GewO - (Aufnahme eines Vermittlers aus einem EU/EWR-Staat) = 26,00 €
  • Registrierung pro EU/EWR-Land = 27,00 €

Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Anlageberater*in, Immobiliendarlehen, Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen, Immobilien, entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln, Erlaubniserteilung, Makler, Erteilung, Erlaubnis, Gewerbe, Maklergewerbe, Verbraucherdarlehen
https://www.ihk-krefeld.de/de/media/pdf/recht/immobilien-kredit-34i/34i-gewo.pdf
IHK Mittlerer Niederrhein
Anschrift
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 241-0