Gewerbeanzeige
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gewerbeanmeldung:
- in Mönchengladbach einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach verlegen
- oder bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft
Gewerbeummeldung:
- die Tätigkeit des Gewerbebetriebes ändern oder erweitern
- den Betrieb innerhalb von Mönchengladbach verlegen
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird
Gewerbeabmeldung:
- einen Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Mönchengladbach vollständig einstellen
- den Betrieb in eine andere Stadt verlegen
- oder ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt
Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
- aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, e.K.)
- Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer „GmbH in Gründung“
- Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubniserforderlich ist
- Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
- bei ausländischen Gesellschaften ist vorheriger Kontakt (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) empfehlenswert
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
*Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Hier: Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
- Über die Gewerbeanzeige wird eine Bescheinigung ausgestellt.
- Für die Bescheinigung von An- und Ummeldungen werden Gebühren erhoben *(rechtliche Grundlage siehe Box "Weiterführende Informationen")
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
- Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei.
- Ersatzausfertigung von Bescheinigungen: 15,00 Euro
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Frau Bury (Buchstabe A-E) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6277 Fax: 02161 25-6271
Frau Müller (Buchstabe F-K) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6276 Fax: 02161 25-6271
Frau Issel (Buchstabe L - Q) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6274 Fax: 02161 25-6271
Frau Dauti (Buchstabe R-Z) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6275 Fax: 02161 25-6271