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Gewerbeanzeige

Jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden (unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird).

Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Zu den Gewerbetreibenden/Geschäftsleuten gehören insbesondere Händler*innen, Gastronomen und Handwerker*innen.

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. Nicht als Gewerbe zählen die Tätigkeiten als Freiberufler*in (z.B. Ärzt*innen, Rechtsanwälte und Steuerberater*innen).

Sie können die Gewerbeanmeldung / -abmeldung und -ummeldung können sie ganz einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.


Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der  BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

 

Fragen können auch gerne unter der folgenden Mailadresse beantwortet werden: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gewerbeanmeldung: 

  • in Mönchengladbach einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach verlegen
  • oder bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft 


Gewerbeummeldung:

  •  die Tätigkeit des Gewerbebetriebes ändern oder erweitern
  •  den Betrieb innerhalb von Mönchengladbach verlegen
  •  der Name des Gewerbetreibenden geändert wird


Gewerbeabmeldung: 

  • einen Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Mönchengladbach vollständig einstellen
  • den Betrieb in eine andere Stadt verlegen
  • oder ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
  • aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, e.K.)
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer „GmbH in Gründung“
  • Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubniserforderlich ist
  • Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
  • bei ausländischen Gesellschaften ist vorheriger Kontakt (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) empfehlenswert

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

*Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Hier: Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

  • Über die Gewerbeanzeige wird eine Bescheinigung ausgestellt.
  • Für die Bescheinigung von An- und Ummeldungen werden Gebühren erhoben *(rechtliche Grundlage siehe Box "Weiterführende Informationen")
    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
  • Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei.
  • Ersatzausfertigung von Bescheinigungen: 15,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Fleschen
Teamleitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6261
Fax: 02161 25-6271

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Issel (Buchstabe L - Q)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6274
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6275
Fax: 02161 25-6271

Gewerbeanzeige

Gewerbeanmeldung: 

  • in Mönchengladbach einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach verlegen
  • oder bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft 


Gewerbeummeldung:

  •  die Tätigkeit des Gewerbebetriebes ändern oder erweitern
  •  den Betrieb innerhalb von Mönchengladbach verlegen
  •  der Name des Gewerbetreibenden geändert wird


Gewerbeabmeldung: 

  • einen Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Mönchengladbach vollständig einstellen
  • den Betrieb in eine andere Stadt verlegen
  • oder ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

  • Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
  • aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, e.K.)
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer „GmbH in Gründung“
  • Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubniserforderlich ist
  • Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
  • bei ausländischen Gesellschaften ist vorheriger Kontakt (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) empfehlenswert

*Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Hier: Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)

  • Über die Gewerbeanzeige wird eine Bescheinigung ausgestellt.
  • Für die Bescheinigung von An- und Ummeldungen werden Gebühren erhoben *(rechtliche Grundlage siehe Box "Weiterführende Informationen")
    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
  • Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei.
  • Ersatzausfertigung von Bescheinigungen: 15,00 Euro
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https://gewerbe.nrw/gewerbe-service
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Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
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Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299