Wartungshinweis

Suche

Bewachererlaubnis

Nutzen Sie ganz bequem den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button unten).

 

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung", welches direkt bei der zuständigen Stelle der Stadt Mönchengladbach eingeht.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gewerbeerlaubnis für die Bewachung von Personen oder Sachen

Unter Bewachung wird jede gewerbliche Tätigkeit verstanden, die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtet ist. Häufige Erscheinungsformen des Bewachungsgewerbes sind der Wach- und Schließdienst, Geld- und Werttransporte, Bodyguards, Ordnungsdienste bei Veranstaltungen, Einlasskontrollen zu Diskotheken und Bars und Warenhausdetektiv. Nicht zum Bewachungsbegriff gehören bloße Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeiten, wie sie teilweise von Detekteien und Auskunfteien angeboten und durchgeführt werden.

 

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).

 

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung

Sie benötigen auch die BundID.

Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der  BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

x x

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewachungserlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrages informiert.

Allgemeine Informationen

 

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
§ 34a Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Ca. 4-6 Wochen nach Eingang aller erfordericher Unterlagen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 4-6 Wochen nach Eingang aller erfordericher Unterlagen.

Kosten

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen nach § 34a Gewerbeordnung 2.500,00 EUR
Geschäftsführerwechsel im Rahmen einer bereits erteilten Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung 250,00 EUR

 

Formulare, Dokumente

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

 

Rechtsbehelf

 

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Fleschen
Teamleitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6261
Fax: 02161 25-6271

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Issel (Buchstabe L - Q)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6274
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6275
Fax: 02161 25-6271

Bewachererlaubnis

Gewerbeerlaubnis für die Bewachung von Personen oder Sachen

Unter Bewachung wird jede gewerbliche Tätigkeit verstanden, die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtet ist. Häufige Erscheinungsformen des Bewachungsgewerbes sind der Wach- und Schließdienst, Geld- und Werttransporte, Bodyguards, Ordnungsdienste bei Veranstaltungen, Einlasskontrollen zu Diskotheken und Bars und Warenhausdetektiv. Nicht zum Bewachungsbegriff gehören bloße Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeiten, wie sie teilweise von Detekteien und Auskunfteien angeboten und durchgeführt werden.

 

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).

 

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung

Sie benötigen auch die BundID.

Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der  BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

x x
  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrages informiert.

Rechtliche Grundlagen
§ 34a Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen nach § 34a Gewerbeordnung 2.500,00 EUR
Geschäftsführerwechsel im Rahmen einer bereits erteilten Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung 250,00 EUR

 

Bewacher, Security, Bewachung, Sicherheitskraft, Sicherheit, Bewachungsgewerbe, Erlaubnis, Gewerbe, Bewachung, Sicherheitsfachkraft
https://service.wirtschaft.nrw/login?returnUrl=https%3A%2F%2Fservice.wirtschaft.nrw%2Fantrag%2F34a
Gewerbemeldestelle
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299