Bewachererlaubnis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gewerbeerlaubnis für die Bewachung von Personen oder Sachen
Unter Bewachung wird jede gewerbliche Tätigkeit verstanden, die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtet ist. Häufige Erscheinungsformen des Bewachungsgewerbes sind der Wach- und Schließdienst, Geld- und Werttransporte, Bodyguards, Ordnungsdienste bei Veranstaltungen, Einlasskontrollen zu Diskotheken und Bars und Warenhausdetektiv. Nicht zum Bewachungsbegriff gehören bloße Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeiten, wie sie teilweise von Detekteien und Auskunfteien angeboten und durchgeführt werden.
Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).
Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung"
Sie benötigen auch die BundID.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
x xVoraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewachungserlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrages informiert.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
§ 34a Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Ca. 4-6 Wochen nach Eingang aller erfordericher Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Ca. 4-6 Wochen nach Eingang aller erfordericher Unterlagen.
Kosten
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen nach § 34a Gewerbeordnung | 2.500,00 EUR |
Geschäftsführerwechsel im Rahmen einer bereits erteilten Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung | 250,00 EUR |
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Frau Bury (Buchstabe A-E) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6277 Fax: 02161 25-6271
Frau Müller (Buchstabe F-K) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6276 Fax: 02161 25-6271
Frau Issel (Buchstabe L - Q) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6274 Fax: 02161 25-6271
Frau Dauti (Buchstabe R-Z) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6275 Fax: 02161 25-6271