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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Halten, Handeln und Züchten von Tieren

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz umfasst den gewerbsmäßigen Umgang mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere).

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:

  • Zucht und/oder Haltung von Versuchstieren
  • Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung für andere (z.B. Tierpension)
  • Haltung/Zurschaustellung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung
  • Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder Unterhaltung von Einrichtungen für diese Zwecke
  • Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
  • Gewerbsmäßige Zucht und/oder Haltung von Wirbeltieren (keine landwirtschaftlichen Nutztiere)
  • Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
  • Gewerbsmäßiger Betrieb eines Reit-/Fahrbetriebes
  • Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren (Zirkus, Tierschau ...)
  • Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
  • Vermitteln der Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
  • Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten

Die Erlaubnis kann für eine oder mehrere Tierarten erteilt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit, eine nachgewiesene Sachkunde sowie den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Räumlichkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Fachbereich Bürgerservice)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt)
  • Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch)
  • Bau-, Lageplan (ein Bau- beziehungsweise Lageplan des genutzten Grundstückes oder der Räumlichkeiten)

Allgemeine Informationen

Die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfolgt durch den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit. Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte daher an die dortigen Amtstierärzte. Aufgrund der einzuholenden umfangreichen Stellungnahmen, haben wir nicht immer Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. 

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.

Kosten

  • Erteilung Erlaubnis: 50,00 Euro bis 10.000,00 Euro
  • Änderung Erlaubnis: 30,00 Euro bis 200,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Tierschutzgesetz

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Zuständige Abteilung

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Balven
Sachbearbeitung
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6264
Fax: 02161 25-6263

Frau Steffes
Tel.: 02161 25-6248
Fax: 02161 25-6263

Frau Krömer
Sachbearbeitung
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6243
Fax: 02161 25-6263

Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Halten, Handeln und Züchten von Tieren

Die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz umfasst den gewerbsmäßigen Umgang mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere).

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:

  • Zucht und/oder Haltung von Versuchstieren
  • Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung für andere (z.B. Tierpension)
  • Haltung/Zurschaustellung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung
  • Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder Unterhaltung von Einrichtungen für diese Zwecke
  • Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
  • Gewerbsmäßige Zucht und/oder Haltung von Wirbeltieren (keine landwirtschaftlichen Nutztiere)
  • Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
  • Gewerbsmäßiger Betrieb eines Reit-/Fahrbetriebes
  • Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren (Zirkus, Tierschau ...)
  • Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
  • Vermitteln der Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
  • Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten

Die Erlaubnis kann für eine oder mehrere Tierarten erteilt werden.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Fachbereich Bürgerservice)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt)
  • Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch)
  • Bau-, Lageplan (ein Bau- beziehungsweise Lageplan des genutzten Grundstückes oder der Räumlichkeiten)
  • Erteilung Erlaubnis: 50,00 Euro bis 10.000,00 Euro
  • Änderung Erlaubnis: 30,00 Euro bis 200,00 Euro
§ 11, Tierschutz, Tierzucht
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5daecc02c2dc2d2607691c4a
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