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Gaststättenerlaubnis - Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer – für jedermann zugänglich – Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Ferner werden Beherbergungsbetriebe vom Gaststättengesetz erfasst.

Erlaubnisfrei

  • sind die Verabreichung von alkoholfreien Getränken, zubereiteten Speisen und unentgeltlichen Kostproben.
  • Für den Beherbergungsbetrieb gilt diese Erleichterung auch, wenn Getränke (auch alkoholhaltige) und zubereitete Speisen ausschließlich an die Hausgäste verabreicht werden.
  • Diese Regelung gilt auch für Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz.

Genehmigungspflichtig

  • sind alle übrigen Gaststättenbetriebe.

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, sind die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers (siehe notwendige Unterlagen) und die Geeignetheit der zu konzessionierenden Räume. Bezüglich der Geeignetheit der Räume empfiehlt sich, insbesondere bei Neuerrichtung und Umbauvorhaben, eine rechtzeitige Vorsprache beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (nach Vordruck - in der Gewerbeabteilung erhältlich)
  • Pacht- oder Mietvertrag bzw. Auszug aus dem Grundbuch (Kopie); bei Untermietverträgen schriftliche Zustimmung des Eigentümers
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (Kopie)
  • Führungszeugnis - Belegart O - (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeindeverwaltung
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Unterrichtungsnachweis einer IHK
  • Grundrisszeichnungen (dreifach)
  • Lagepläne (dreifach)
  • Baubeschreibung nach Vordruck (dreifach)
  • Bei Shishabars - Fachbauleiterbescheinigung über die Abnahme der Lüftungsanlage
  • Bei Getränkeschankanlagen - Fachbauleiterbescheinigung für die Gaswarnanlage
  • Bei Speisewirtschaften - Fachbauleiterbescheinigung für die Küchenabluft

Allgemeine Informationen

 

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
Gaststättengesetz (GastG)

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

 

Bearbeitungsdauer

 

Kosten

Die Gebühr ist vom Einzelfall abhängig und auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 EUR - 3.500,00 EUR. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.

Formulare, Dokumente

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

 

Rechtsbehelf

 

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Fleschen
Teamleitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6261
Fax: 02161 25-6271

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Issel (Buchstabe L - Q)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6274
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6275
Fax: 02161 25-6271

Gaststättenerlaubnis - Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer – für jedermann zugänglich – Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Ferner werden Beherbergungsbetriebe vom Gaststättengesetz erfasst.

Erlaubnisfrei

  • sind die Verabreichung von alkoholfreien Getränken, zubereiteten Speisen und unentgeltlichen Kostproben.
  • Für den Beherbergungsbetrieb gilt diese Erleichterung auch, wenn Getränke (auch alkoholhaltige) und zubereitete Speisen ausschließlich an die Hausgäste verabreicht werden.
  • Diese Regelung gilt auch für Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz.

Genehmigungspflichtig

  • sind alle übrigen Gaststättenbetriebe.

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).

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  • Antrag (nach Vordruck - in der Gewerbeabteilung erhältlich)
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  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeindeverwaltung
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Unterrichtungsnachweis einer IHK
  • Grundrisszeichnungen (dreifach)
  • Lagepläne (dreifach)
  • Baubeschreibung nach Vordruck (dreifach)
  • Bei Shishabars - Fachbauleiterbescheinigung über die Abnahme der Lüftungsanlage
  • Bei Getränkeschankanlagen - Fachbauleiterbescheinigung für die Gaswarnanlage
  • Bei Speisewirtschaften - Fachbauleiterbescheinigung für die Küchenabluft

Rechtliche Grundlagen
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Die Gebühr ist vom Einzelfall abhängig und auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 EUR - 3.500,00 EUR. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.

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Telefon
02161 25-6241
Fax
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