Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Gaststättenerlaubnis - Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte
Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer – für jedermann zugänglich – Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Ferner werden Beherbergungsbetriebe vom Gaststättengesetz erfasst.
Erlaubnisfrei
- sind die Verabreichung von alkoholfreien Getränken, zubereiteten Speisen und unentgeltlichen Kostproben.
- Für den Beherbergungsbetrieb gilt diese Erleichterung auch, wenn Getränke (auch alkoholhaltige) und zubereitete Speisen ausschließlich an die Hausgäste verabreicht werden.
- Diese Regelung gilt auch für Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz.
Genehmigungspflichtig
- sind alle übrigen Gaststättenbetriebe.
Formular:
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, sind die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers (siehe notwendige Unterlagen) und die Geeignetheit der zu konzessionierenden Räume. Bezüglich der Geeignetheit der Räume empfiehlt sich, insbesondere bei Neuerrichtung und Umbauvorhaben, eine rechtzeitige Vorsprache beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz.
Gebühren
Die Gebühr ist vom Einzelfall abhängig und auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 EUR - 3.500,00 EUR. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.
Benötigte Unterlagen
- Antrag (nach Vordruck - in der Gewerbeabteilung erhältlich)
- Pacht- oder Mietvertrag bzw. Auszug aus dem Grundbuch (Kopie); bei Untermietverträgen schriftliche Zustimmung des Eigentümers
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (Kopie)
- Führungszeugnis - Belegart O - (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeindeverwaltung
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Unterrichtungsnachweis einer IHK
- Grundrisszeichnungen (dreifach)
- Lagepläne (dreifach)
- Baubeschreibung nach Vordruck (dreifach)
- Bei Shishabars - Fachbauleiterbescheinigung über die Abnahme der Lüftungsanlage
- Bei Getränkeschankanlagen - Fachbauleiterbescheinigung für die Gaswarnanlage
- Bei Speisewirtschaften - Fachbauleiterbescheinigung für die Küchenabluft
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Müller Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6276 Fax: 02161 25-6271
Frau Issel Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6274 Fax: 02161 25-6271
Frau Hermens Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6272 Fax: 02161 25-6271
Frau N.N. Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6277 Fax: 02161 25-6271
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gaststättengesetz (GastG)