Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Gestattung (Erlaubnis) eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass...
...unter vereinfachten Bedingungen
Beispielsweise: Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.
Voraussetzungen
Die gastronomische Tätigkeit knüpft an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis an, welches außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.
Gebühren
25,00 bis 1.000,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand
Benötigte Unterlagen
- Antrag bei gemeinnützigen Vereinen/Organisationen
- eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung des Finanzamtes
- evtl. Sondernutzungserlaubnis
- formloser Antrag
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Müller Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6276 Fax: 02161 25-6271
Frau Issel Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6274 Fax: 02161 25-6271
Frau Hermens Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6272 Fax: 02161 25-6271
Frau N.N. Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6277 Fax: 02161 25-6271
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
§ 12 Gaststättengesetz
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.