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Gestattung (Schankerlaubnis) eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Beispielsweise: Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ auch dieses Formular nutzen (Link öffnet im neuen Fenster).

Voraussetzungen

Die gastronomische Tätigkeit knüpft an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis an, welches außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei gemeinnützigen Vereinen/Organisationen
    • eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung des Finanzamtes
  • evtl. Sondernutzungserlaubnis
  • Antragsformular

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Gestattungsanträge sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Nach Einreichung aller erforderlicher Unterlagen circa 2 Wochen.

Kosten

25,00 bis 1.000,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 12 Gaststättengesetz
    • Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Zuständige Abteilung

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Fleschen
Teamleitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6261
Fax: 02161 25-6271

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Issel (Buchstabe L - Q)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6274
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6275
Fax: 02161 25-6271

Gestattung (Schankerlaubnis) eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Beispielsweise: Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ auch dieses Formular nutzen (Link öffnet im neuen Fenster).

  • Antrag bei gemeinnützigen Vereinen/Organisationen
    • eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung des Finanzamtes
  • evtl. Sondernutzungserlaubnis
  • Antragsformular

25,00 bis 1.000,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand

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https://service.wirtschaft.nrw/gaststaettengewerbe
Gewerbemeldestelle
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach