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Pfandleihererlaubnis

Die Tätigkeit des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden.

Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button unten).

Hinweis: Hierfür benötigen Sie ein Servicekonto.NRW.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gewerbeerlaubnis für die Ausübung des Pfandleih- oder -vermittlungsgeschäftes

Die Tätigkeit des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden.

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Hinweis: Hierfür benötigen Sie ein Servicekonto.NRW.

 

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen:  "Antrag auf Erteilung einer Pfandleiherlaubnis"

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Pfandleihererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und ausreichende Geldmittel oder entsprechende Sicherheiten.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.

Kosten

750,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 34 Gewerbeordnung

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeanzeige
Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

Pfandleihererlaubnis

Gewerbeerlaubnis für die Ausübung des Pfandleih- oder -vermittlungsgeschäftes

Die Tätigkeit des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden.

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Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen:  "Antrag auf Erteilung einer Pfandleiherlaubnis"

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

750,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Pfandleiher, Gelddarlehen gegen Faustpfand, Darlehen nebst Zinsen und Kosten, Pfandleihgewerbe, Erlaubnis, Gewerbe
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/pfandleihe-leistungsauswahl/?leika-code=99050021005000
Gewerbemeldestelle
Anschrift
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
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Telefon
02161 25-6241
Fax
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