Pfandleihererlaubnis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gewerbeerlaubnis für die Ausübung des Pfandleih- oder -vermittlungsgeschäftes
Die Tätigkeit des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden.
Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).
Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie alternativ das folgende Formular nutzen: "Antrag auf Erteilung einer Pfandleiherlaubnis"
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pfandleihererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und ausreichende Geldmittel oder entsprechende Sicherheiten.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
Kosten
750,00 EUR bis 1.000,00 EUR
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 34 Gewerbeordnung
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271