Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Pfandleihererlaubnis
Gewerbeerlaubnis für die Ausübung des Pfandleih- oder -vermittlungsgeschäftes
Die Tätigkeit des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pfandleihererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und ausreichende Geldmittel oder entsprechende Sicherheiten.
Gebühren
750,00 EUR bis 1.000,00 EUR
Benötigte Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
Rechtsgrundlagen
§ 34 Gewerbeordnung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung